Förderung durch die Rheinland-Pfalz Bank Stiftung für Frauen, Alleinerziehende und Hausgehilfen

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung bedürftiger Frauen sowie die Gewährleistung von Hilfen an bedürftige alleinerziehende Frauen und Männer.

Gleichwohl entspricht auch die Gewährung von Unterstützungsleistungen und Jubiläumszuwendungen an bedürftige Hausgehilfen immer noch dem historisch gewachsenen Stiftungszweck.

Wer fördert: Rheinland-Pfalz Bank

Ansprechpartner

Wer wird gefördert: Zuwendungen können nur an Personen geleistet werden, die ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd haben.

Unterlagen: Unterlagen sind bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd einzureichen.

Hinweise: Weitere Informationen unter:
www.rlp-bank.de