Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung: Zuschüsse für Haushaltshilfen und Kinderbetreuung

Ziel der Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung ist die Unterstützung begabter junger Wissenschaftlerinnen mit Kindern. Durch die Förderung soll Betroffenen die für eine wissenschaftliche Karriere erforderliche Freiheit und Mobilität verschafft werden. Konkret geht es um Doktorandinnen mit Kindern.

Wer fördert: Die im Jahr 2004 gegründete Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung unterstützt begabte junge Wissenschaftlerinnen mit Kindern, um ihnen die für eine wissenschaftliche Karriere erforderliche Freiheit und Mobilität zu verschaffen. Die Stiftung will helfen zu verhindern, dass hervorragende Talente der wissenschaftlichen Forschung verloren gehen. Sie richtet sich an Doktorandinnen und Postdoktorandinnen in einem Fach der experimentellen Naturwissenschaften oder der Medizin.

Ansprechpartner

Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung
Telefon: Tel.: 07071 601398
Telefax: Fax: 07071 6011398
E-Mail: heike.heth@cnv-stiftung.de
Webseite: http://www.cnv-stiftung.de/

Wer wird gefördert: Bewerberinnen die sich während des Förderzeitraums in Elternzeit befinden, Habilitandinnen, Juniorprofessorinnen, Leiterinnen selbständiger Arbeitsgruppen können sich leider nicht bewerben.

Förderhöhe: Die Förderung beträgt 400 Euro im Monat über einen Zeitraum von einem Jahr. Die finanzielle Unterstützung soll zur Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung beitragen, um Zeit für die wissenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Diese Mittel können z.B. zur Einstellung von Haushaltshilfen, Anschaffung von Geräten wie Spül- oder Waschmaschine und für zusätzliche Kinderbetreuung verwendet werden (z.B. Babysitter in den Abendstunden oder während Reisen zu Tagungen).

Förderdauer: Ein Jahr.

Voraussetzungen: Die Ausschreibung richtet sich an hervorragende Wissenschaftlerinnen in Fächern der experimentellen Naturwissenschaften und der medizinischen Grundlagenforschung. Die CNV-Stiftung fördert Doktorandinnen und Postdoktorandinnen aller Nationalitäten, die in deutschen Universitäten und Forschungsinstituten forschen, sowie Postdoktorandinnen, die an einer deutschen Universität promoviert wurden und ihre Forschung im Ausland fortführen. Wir möchten bevorzugt Postdoktorandinnen fördern, die nach der Promotion ihr Arbeitsgebiet gewechselt haben. Eine Förderung der Fortsetzung des Projekts der Doktorarbeit muss überzeugende Gründe haben. Die Doktorarbeit der Doktorandinnen sollte sich noch in der praktischen Phase befinden und noch mindestens ein Jahr ab Förderbeginn dauern. Der Lebensunterhalt der Bewerberin muss durch eine Stelle oder ein Stipendium abgesichert sein. Auch wird vorausgesetzt, dass eine ganztägige Betreuung des Kindes/der Kinder durch eine Tagesstätte oder Tagesmutter gewährleistet ist.

Unterlagen: Die Bewerbung erfolgt mit Hilfe des Bewerbungsbogens, der auf der Homepage der Stiftung zu finden ist.

Antragsfristen: Bewerbungen sind jeweils zum 30. November eines Kalenderjahres möglich. Die Bewerbung und die Referenzen können sowohl in Englischer wie in Deutscher Sprache geschrieben werden. Die Bewerbung kann jeweils ab 1. September ausschließlich über das Bewerbungsportal erfolgen.

Hinweise:

Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: https://cnv-stiftung.de/bewerbung