Aufbauhilfe RLP 2021 für Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.

Privathaushalte, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen, sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts können ab dem 27. September 2021 bei durch die Flut entstandenen Schäden, Mittel für Reparaturkosten oder Kosten für den Wiederaufbau geltend machen. 
Erstattet werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.

Vereinen, Stiftungen, anerkannten Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen werden die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen erstattet, sofern das nicht teurer ist als die Neubeschaffung der Wert der Sachen bei Schadeneinritt. Bei der dann notwendigen Neubeschaffung („neu für alt“) werden in der Regel 30 Prozent abgezogen.
Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen privater Vermieter, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.

Wer fördert: Land Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wer wird gefördert: Die Zuwendungen für Schäden an Wohngebäuden können Eigentümer, Erbpachtnehmer, vergleichbare Berechtigte, private Vermieter, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen, sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten.

Wie wird gefördert:

Ersetzt werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (des festgestellten Schadens - Reperaturkosten, Kosten des Wiederaufbaus). Die restlichen 20 Prozent müssen Sie selbst aufbringen (Eigenanteil). Für den Eigenanteil können Sie Spenden oder Versicherungsleistungen verwenden.

Zuwendungsfähig sind unter anderem Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen – die für die Funktionsfähigkeit des Wohngebäudes erforderlich sind – sowie an in sonstiger Weise genutzten baulichen Anlagen unter Einhaltung der aktuellen baulichen und technischen Normen.

Vereinen, Stiftungen, anerkannten Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen werden die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen erstattet, sofern das nicht teurer ist als die Neubeschaffung der Wert der Sachen bei Schadeneinritt. Bei der dann notwendigen Neubeschaffung („neu für alt“) werden in der Regel 30 Prozent abgezogen. Einrichtungsgegenstände von Vereinen, Stiftungen, anerkannten Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen werden in Höhe von bis zu 80 Prozent gefördert.

Was wird gefördert:

Bei Schäden an Gebäuden können die Reparaturkosten gefördert werden. Ist das Gebäude zerstört, können auch die Kosten für den Wiederaufbau gefördert werden.

Förderfähig sind bis zur Höhe des tatsächlich ent­stan­denen Schadens auch Maßnahmen zur Wieder­herstellung von baulichen Anlagen, wenn sie im Hinblick auf ihre Art, ihre Lage oder ihren Umfang in einer dem jeweiligen Hochwasser- und Über­schwem­mungs­risikos angepassten Weise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Vermeidung zukünftiger Schäden wiedererrichtet werden (§ 3 Absatz 2 der Aufbauhilfeverordnung 2021 des Bundes).

Es können auch Maßnahmen zur Modernisierung gefördert werden, wenn sie vorgeschrieben sind, bis zu Höhe des entstandenen Schadens. Dies kann Hochwasserschutzmaßnahmen enthalten. Bauliche Maßnahmen sind so auszuführen, dass Schäden bei einem erneuten Hochwasserereignis reduziert oder vermieden werden. 

Die Schadenshöhe wird durch Gutachten ermittelt. Dies umfasst in der Regel Schäden ab einer Summe von 5.000 Euro und ab 2.000 Euro bei Vereinen.

Mietausfälle bzw. die Verringerung von Mietein­nahmen, die für private Vermieter zu Einkommens­einbußen führen, können während eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach dem Schadens­ereignis geltend gemacht werden.

Voraussetzungen: Direkte Betroffenheit: Die Antragsberechtigten müssen direkt von der Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 (Starkregen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Hochwasser) betroffen sein. Nicht förderfähige Maßnahmen Schäden an Kraftfahrzeugen sind von der Förderung ausgeschlossen. Hier greifen in der Regel Kfz-Versicherungen. Ebenso von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise Schwarzbauten, die gegen Vorschriften beim Bau verstießen. Von der Förderung ausgeschlossen sind auch Schäden an Aufschüttungen und Abgrabungen, an untergeordneten Nebenanlagen und Bauobjekten in Gärten, wie etwa Gewächshäusern oder Feuerstellen. Auch Stützmauern von Gebäuden und Grundstücken werden nicht gefördert, soweit diese nicht aus wasserwirtschaftlichen Gründen oder zum Schutz des Gebäudes oder landwirtschaftlicher Kulturen zwingend notwendig sind. Bitte beachten Sie zudem die Bagatellgrenze von Schäden in Höhe von 5.000 Euro für Private und 2.000 Euro für Vereine.

Unterlagen:

Die Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021 wird online beantragt, den entsprechenden Link finden Sie hier.
Die ISB wird die Bearbeitung der Anträge übernehmen und die Auszahlung vornehmen.


Sofern den Betroffenen eine Online-Antragstellung nicht anderweitig möglich ist, kann diese hilfsweise an den Infopoints erfolgen. Hierfür stehen qualifizierte Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung, die bei der Online-Antragstellung unterstützen.

Weitere Informationen zu den Infopoints finden Sie unter: https://hochwasser-ahr.rlp.de/de/themen/anlaufstellen/

Antragsfristen: Der Antrag auf Zuwendung muss bei der ISB bis zum 30. Juni 2026 eingegangen sein.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://isb.rlp.de/home/detailansicht/antragsverfahren-fuer-wiederaufbauhilfe-startet.html

https://isb.rlp.de/aufbauhilfe-rlp-2021-fuer-private-vereine-stiftungen-religionsgemeinschaften-sowie-andere-einrichtungen.html

https://wiederaufbau.rlp.de