Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern

Übergeordnetes Ziel des Programms "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeitenden erhalten und gefördert werden.

Wer fördert: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Laufzeit: 15.06.2022 - 31.12.2027

Ansprechpartner

Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Regiestelle "Wandel der Arbeit"
Stresemannstr. 121
10963 Berlin
Telefon: 030 4174 986 30.
E-Mail: (regiestelle@wandelderarbeit.de
Webseite: https://www.wandelderarbeit.de/

Wer wird gefördert: Unternehmen, Selbständige, Verbände Sozialpartner, Beschäftigte, insbesondere: Frauen, Teilzeitbeschäftigte (auch ausschließlich geringfügig Beschäftigte), Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung in ihrer Vielfalt sowie Beschäftigte in KMU

Wie wird gefördert: finanzielle Zuwendungen

Was wird gefördert: Zur Umsetzung dieser Ziele werden Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen in folgenden vier Handlungsfeldern gewährt:

Weiterbildung im Wandel fördern

Gleichstellung gestalten

Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU

Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung.

Förderhöhe: je nach Projekt

Förderdauer: je nach Projekt

Voraussetzungen: Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; Öffentliche Unternehmen

Unterlagen: Benötigte Unterlagen und Antragsfristen entnehmen Sie der unten angegebenen Webseite.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.