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Alt: Gesetze müssen nicht verschärft, sondern konsequent angewendet werden

Die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt fordert in der aktuellen Diskussion verschiedener Gesetzesverschärfungen als Konsequenz auf die Vorfälle von Köln dazu auf, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen anstatt auf unnötige populistische Schnellschüsse zu setzen.

„Schon heute gibt es das Strafrecht her, die Täter von Köln – auch wenn es sich bei ihnen um Asylbewerber handelt – auszuweisen. Die entsprechenden rechtlichen Vorgaben wurden erst kürzlich entsprechend geändert. Jetzt reflexhaft nach härteren Gesetzen zu rufen, vermittelt einen falschen Eindruck von einer fehlenden Stärke unseres Rechtsstaats“, erklärt Integrationsministerin Irene Alt. „Was wir nicht brauchen, ist eine Verschärfung des Aufenthaltsrechts. Denn natürlich müssen Straftäter konsequent bestraft werden – gleichzeitig bleibe ich aber dabei, dass wir am Grundrecht auf Asyl nicht rütteln dürfen.“  

Dies gelte für alle Bereiche – auch für die Registrierung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. „Es hilft niemandem, wenn der Bundesinnenminister jetzt zwar per Gesetz eine bundesweit einheitliche Registrierung der Flüchtlinge ankündigt, er aber gleichzeitig nicht dafür sorgt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hierfür entsprechend personell und technisch ausgestattet wird“, kritisiert Alt. „Rheinland-Pfalz ist eines der wenigen Bundesländer, das seit Anfang Dezember Bundesaufgaben bei der Registrierung der Flüchtlinge ins sogenannte Maris-System übernimmt: Ganz konkret sind hier Landesbedienstete und die Bundeswehr unter der Regie des Landes im Einsatz und registrieren Asylsuchende mit Fingerabdruck und Lichtbild.“

Als nicht gesetzeskonform kritisiert Alt Überlegungen zur Einführung einer Wohnortpflicht für anerkannte Asylsuchende. „Eine solche Auflage ist nicht mit geltendem EU-Recht zur Freizügigkeit vereinbar: Anerkannte Asylbewerber dürfen ihren Wohnsitz frei wählen. Für Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, gilt dagegen schon heute eine Wohnortpflicht. Letztlich wird die Frage, wie gut die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen gelingt, darüber entscheiden, ob anerkannte Asylsuchende auf Dauer in ‚ihrer‘ Kommune bleiben“, sagte Alt. „Umso wichtiger ist, dass wir schlüssige Konzepte zur Integration der Asylsuchenden haben und diese konsequent umsetzen. Hierbei unterstützt das Land die Kommunen nach Kräften.“

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