„Wir nehmen die bei der Anhörung vorgebrachten Einwände und Bedenken ernst, prüfen sie und lassen sie in die Formulierung der LGG-Novelle einfließen. Wir wollen schließlich ein Gesetz machen, dass der Gleichstellung von Frauen und Männern im Landesdienst dient und das gleichzeitig von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung mitgetragen wird“, betont Frauenstaatssekretärin Margit Gottstein.
Der Referentenentwurf, der von März bis Mai in der öffentlichen Anhörung war, unterliegt nach wie vor Änderungen. Staatssekretärin Gottstein: „Es ist normales politisches Geschäft, dass ein Referentenentwurf noch diskutiert wird, dass er in Teilen verworfen und neu formuliert wird. Entscheidend ist aber, was letztlich in dem Gesetzentwurf steht, den wir ins Gesetzgebungsverfahren einbringen. Um weiterer Aufregung vorzubeugen, kann ich allen, die sich bei der Anhörung zum LGG geäußert haben, versichern, dass ihre Argumente gehört wurden und nun geprüft werden.“