Das Vorhaben der Großen Koalition, abgekoppelt vom Asylpaket II, die Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, werde man intensiv prüfen, erklärt Alt. „Die rechtstaatlichen Anforderungen sind hoch. Die Bundesregierung muss hier einen Gesetzesvorschlag mit einer überzeugenden Argumentation vorlegen. Bei unserer Prüfung werden wir wichtige Maßstäbe wie Artikel 16a des Grundgesetzes berücksichtigen. Und wir werden prüfen, ob es sich bei den Staaten, bei denen sie eine sichere Herkunft vermutet wird, auch auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint. Es darf dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden.“
Das Asylpaket II macht den Weg frei für groß dimensionierte Registrierungs- und Entscheidungszentren für bestimmte Flüchtlingsgruppen inklusive Schnellverfahren und für eine Selbstbeteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen. „Dieses Asylpaket verschärft weiter die Bedingungen für Flüchtlinge in Deutschland“, resümiert Alt. „Nach meiner Auffassung ist ein großer Teil der Inhalte völlig überflüssig und stellt reine Symbolpolitik dar.“