„Menschen- und Bürgerrechte stehen jedem Menschen zu. Und Menschen- und Bürgerrechte müssen sich sowohl in Rechtsnormen als auch im gesellschaftlichen Alltag widerspiegeln“, sagte Alt.
Bislang werden eingetragene Lebenspartnerschaften homosexueller Paare gegenüber Ehepaaren vor allem im Bereich des Adoptionsrechts benachteiligt. Denn die Adoption eines Kindes, mit dem keiner der beiden Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen verwandt ist, ist ihnen nach wie vor verwehrt. Familienministerin Alt hat dies heute als unlogisch kritisiert. „Die Ergebnisse einer repräsentativen Studie des von der bayrischen Landesregierung geförderten Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität Bamberg zur Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, kommt zu dem Ergebnis, dass die Persönlichkeitsentwicklung, die schulische und berufliche Entwicklung sowie die Entwicklung der emotionalen und sozialen Kompetenz bei Kindern in Regenbogenfamilien genauso gut verlaufen wie bei Kindern aus Frau-Mann-Familien.“
Alt wies außerdem darauf hin, dass die Jugendämter schon heute bundesweit auf Regenbogenfamilien als Pflegefamilien zurückgreifen. Alt: „Jugendämter vertrauen Regenbogenfamilien Kinder als Pflegeeltern an, gleichzeitig wird denselben Eltern aber verboten, Kinder zu adoptieren. Das ist ein Widerspruch in sich. Diese und weitere Ungereimtheiten ließen sich sehr einfach lösen, indem wir die Ehe für homosexuelle Paare öffnen.“