„Die Novellierung des LGG ist notwendig geworden, da die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern neue Ansätze braucht. Frauenministerin Alt: „Gezielte Frauenförderung ist erfolgreich und verbessert die gesellschaftliche Situation von Frauen. Seitdem das LGG in Kraft getreten ist, ist der Frauenanteil in der Landesverwaltung von 42 auf über 50 Prozent gestiegen! Das LGG wirkt! Umso wichtiger ist es, dass das Gesetz auf der Höhe der Zeit ist, denn wir sind noch nicht am Ziel und können auch in Zukunft auf Frauenförderung nicht verzichten.“
Alt betonte, dass sich der Gesetzentwurf derzeit in der regierungsinternen Abstimmung befindet und dass die im Rahmen der Anhörung geäußerten Einwände ernst genommen und geprüft werden. In der Folge sei die kritisierte gesetzliche Regelung zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf Initiative von Ministerin Alt aus dem Referentenentwurf gestrichen worden. Diese Regelung sei in anderen Bundesländern aber durchaus üblich, etwa in Berlin oder Brandenburg, so Alt weiter. In Rheinland-Pfalz ist seit 2014 eine Verwaltungsvorschrift in Kraft, die die Vergabe öffentlicher Aufträge bereits regelt. Diese wird durch die Novellierung des LGG nicht in Frage gestellt.
Der Gesetzentwurf des novellierten Landesgleichstellungsgesetzes soll nach der Sommerpause in den Ministerrat eingebracht und anschließend vom Landtag verabschiedet werden.