| VERBRAUCHERSCHUTZ - VERBRAUCHERTIPP DER WOCHE

Die Verbraucherschutzabteilung informiert

Ihre Rechte bei Telefon-, Handy- und Internetverträgen

Verbraucher:innen haben einen Anspruch auf eine Internetversorgung mit mindestens 15 Mbit/s im Download. 

Bei zu geringer Geschwindigkeit gibt es das Recht auf Preisminderung oder frühere Kündigung.

Die Verbraucherzentralen informieren Sie hier zu Minderungs- und Kündigungsrechten und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.

 

Wenn Sie sich für allgemeine Verbraucherschutzthemen interessieren, finden Sie hier weitere Informationen.

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