Verbraucher:innen haben einen Anspruch auf eine Internetversorgung mit mindestens 15 Mbit/s im Download.
Bei zu geringer Geschwindigkeit gibt es das Recht auf Preisminderung oder frühere Kündigung.
Die Verbraucherzentralen informieren Sie hier zu Minderungs- und Kündigungsrechten und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.
Wenn Sie sich für allgemeine Verbraucherschutzthemen interessieren, finden Sie hier weitere Informationen.