| VERBRAUCHERSCHUTZ - VERBRAUCHERTIPP DER WOCHE

Die Verbraucherschutzabteilung informiert

Ehemalige E.ON-Kunden erhalten Erstattungen für verspätete Strom-Schlussrechnungen

Seit Jahren beschweren sich Verbraucher:innen bei der Verbraucherzentrale, dass E.ON nach einem Anbieterwechsel die Stromschlussrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen übermittelt.

In einem Vergleich zwischen der E.ON Energie Deutschland und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurden nun klare Fristen und Erstattungen geregelt.

Weitere Informationen und den interaktiven Vergleichscheck, mit dem Verbraucher:innen prüfen können, ob und wieviel Geld Ihnen zusteht, finden Sie hier in der Pressemitteilung des vzbv.

 

Wenn Sie sich für allgemeine Verbraucherschutzthemen interessieren, finden Sie hier weitere Informationen.

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