Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern hat das Land Rheinland-Pfalz einen Antrag zur verbesserten Unterstützung von Kindern mit psychisch und suchtkranken Eltern eingebracht. Bundesweit wächst etwa jeder vierte junge Mensch mit einem psychisch oder suchtkranken Elternteil auf, davon sind circa 15 % Säuglinge und Kleinkinder unter drei Jahren.
„Es freut mich, dass das Anliegen unseres Antrags auf breite Zustimmung gestoßen ist. Wir brauchen kommunale Gesamtkonzepte zur Umsetzung und Finanzierung von Hilfesystemen und zwar über die Sozialgesetzbücher hinweg. Meine Erwartung ist, dass die Bundesministerin die Länder einlädt und wir gemeinsam überlegen, wie dies realisiert werden kann“, so Staatssekretär Janosch Littig. Rheinland-Pfalz hat erst vor wenigen Jahren sein Landeskinderschutzgesetz geändert und die Förderungen um jährlich 750.000 Euro aufgestockt, um Kinder mit psychisch und suchtkranken Eltern besser zu unterstützen. Das Geld wird jährlich an die Jugendämter ausgezahlt, um Maßnahmen zu fördern oder Fortbildungen für Fachkräfte zu ermöglichen.
„Wir dürfen dabei auch nicht die Gruppe der pflegenden Kinder vergessen. Hier gibt es zwar große Überschneidungen, aber diese Gruppe hat auch eigene Bedarfe“, erklärt Staatssekretär Littig. Pflegende Kinder sind Minderjährige, die kranken Familienmitgliedern über das normale Maß hinaus helfen oder diese pflegen. „Leider wissen wir über diese Gruppe noch zu wenig. Wir müssen mehr darüber erfahren, was die jungen Menschen an Unterstützung brauchen. Daher fordern wir die Bundesministerin auf, eine bundesweite Studie durchzuführen und dabei auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zielgruppe zu berücksichtigen und konkrete Handlungsempfehlungen zu geben“, fordert Staatssekretär Janosch Littig.
Auf der Tagesordnung der JFMK steht auch das Demokratiefördergesetz, das Bestandteil des Koalitionsvertrags der Bundesregierung ist. Der Gesetzentwurf liegt vor und will einen rechtlich verbindlichen Rahmen für Maßnahmen der Demokratieförderung schaffen. „Wir brauchen das Demokratiefördergesetz. Unsere Maßnahmen – beispielweise in der zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Präventionsarbeit – leiden unter der befristeten Projektförderung. Wenn wir nachhaltige Strukturen aufbauen und qualifizierte Fachkräfte behalten wollen, brauchen wir mehr Planbarkeit. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie das Gesetz schnellstmöglich in die parlamentarischen Beratungen einbringt“, fordert Jugend- und Familienstaatssekretär Janosch Littig.
Hintergrund:
Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Sie berät und beschließt über wichtige und grundsätzliche Fragen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik.
Den Vorsitz der JFMK hat jedes Jahr ein anderes Bundesland inne. In diesem Jahr hat Bremen den Vorsitz.