In Deutschland lebe jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig wiederkehrend in Armut. „Kinder in Armutslagen können nicht ausreichend am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Schon in der Schule haben sie schlechtere Chancen und können sich als Erwachsenen nur noch schwer aus der Armut lösen“, heißt es in dem Papier, das Anne Spiegel, Manne Lucha sowie Anja Stahmann unterzeichnet haben.
Mit ihrer Forderung gehen sie über den gemeinsamen Beschluss der Minister-konferenz hinaus, der ein Grobkonzept zur Kindergrundsicherung vorsieht, in dem wichtige Ziele konkretisiert werden sollen.
Das Grobkonzept sei zwar ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Die bisher vorgelegten Optimierungsansätze reichten jedoch nicht aus, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, hier müsse der Bund liefern. „Wir können es uns nicht leisten, noch mehrere Jahre Millionen Kinder von Bildung und Teilhabe auszuschließen. Denn sie sind das zukünftige Kapital unserer Gesellschaft. Wir haben keinerlei Erkenntnisbedarfe, wir haben Handlungsbedarfe“, heißt es in der Erklärung weiter.
Eine Kindergrundsicherung, die die Armut von Kindern wirklich bekämpfe, müsse automatisch und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt werden. „Sie muss den Mindestbedarf jedes Kindes in gleichem Maße decken, sich daran orientieren, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen brauchen und Teilhabe für alle Kinder garantieren. Die Höhe der Kindergrundsicherung muss über eine Bedarfserhebung ermittelt werden und darf sich nicht am derzeitigen, viel zu geringen, politisch festgelegten Existenzminimum orientieren.“ Die derzeitigen familienpolitischen Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, SGB II-Regelleistungen und pauschale Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes) sollen in eine Kindergrundsicherung integriert werden. „Unser Ziel ist es, alle Kinder und Jugendlichen aus dem SGB II-Leistungsbezug herauszulösen“, so die Ressortchefs.