„Das ist vor allem auf die ausgezeichnete Arbeit der Beraterinnen und Berater in der Regionalen Anlauf- und Beratungsstelle zurückzuführen. Durch deren Gesprächsführung gelang es, dass einige Ehemalige zum ersten Mal in ihrem Leben das leidvoll Erlebte erzählten und dabei das Gefühl mitnahmen, ihnen werde zugehört und sie würden ernst genommen.“
Spiegel erklärte weiter: „Wir haben uns in Rheinland-Pfalz sowohl mit der Vergangenheit als auch mit der Zukunft der Heimerziehung auseinandergesetzt und daraus konkrete politische Schlussfolgerungen gezogen. Zum einen wurde die Geschichte der drei landeseigenen Einrichtungen aufgearbeitet, zum anderen eine Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz eingerichtet. Eine weitere Konsequenz wird sein, dass das Familien- und Jugendministerium die Initiative dazu ergriffen hat, im Jahr 2019 auf Landesebene eine Interessensvertretung von jungen Menschen zu gründen, die in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe leben.“
2012 war der Fonds West „Heimerziehung“ in Kraft getreten, der Betroffenen Entschädigungsleistungen für erlittenes Unrecht in den Heimen auf dem Gebiet der Bundesrepublik garantieren sollte. Er startete am 1. Januar 2012 mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Er war zunächst mit 120 Millionen Euro ausgestattet, die zu je einem Drittel von Bund, Länder und Kirchen gezahlt wurden. Rheinland-Pfalz hatte sich zum damaligen Zeitpunkt mit rund 2,5 Millionen Euro an dem Fonds beteiligt. Aufgrund seiner hohen Inanspruchnahme musste er 2005 um weitere 106 Millionen Euro aufgestockt werden. Die Laufzeit des Fonds wurde um zwei Jahre bis Ende 2018 verlängert. Rheinland-Pfalz stellte weitere drei Millionen Euro zur Verfügung.
Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt – wurde die rheinland-pfälzische Regionale Anlauf- und Beratungsstelle eingerichtet. Insgesamt wurden für Rheinland-Pfalz 1.610 Vereinbarungen für materielle Hilfen (pro Person waren mehrere Vereinbarungen möglich) und 463 Vereinbarungen für Rentenersatzleistungen schlüssig geprüft. An die Betroffenen wurden rund 8,3 Millionen Euro für materielle Hilfen und rund 3,8 Millionen Euro für Rentenersatz-leistungen ausgezahlt. Im Durchschnitt erhielt jeder Betroffene beziehungsweise jede Betroffene in Rheinland-Pfalz eine Summe von 9.850 Euro für materielle Leistungen (die individuelle Höchstsumme betrug 10.000 Euro) und 8.245 Euro für Rentenersatzleistungen.
Mit der Umsetzung des Fonds Heimerziehung in Rheinland-Pfalz wurde unter Leitung der jeweiligen Staatssekretärin des Jugend- und Familienressorts ein landesweiter Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern der im Landtag vertretenen Parteien, aus Kirchen, Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, Kommunen, Wissenschaft sowie Betroffenen eingerichtet. Der Beirat tagte in der Regel ein- bis zweimal jährlich. Die Beteiligung von Ehemaligen bei der Umsetzung des Fonds und den damit verbundenen Aufgaben war für die Landesregierung eine unbedingte Voraussetzung für eine gelingende Umsetzung des Fonds in Rheinland-Pfalz.
Familien- und Jugendministerin Anne Spiegel betonte: „Auch weiterhin stehen ehemaligen Heimkindern in Rheinland-Pfalz Beratungsstrukturen zur Verfügung. Sie sind beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt – angesiedelt.“ Für die Ministerin ist entscheidend, „dass die Gesellschaft wachsam bleibt, um jeglichen Misshandlungen, Missbrauch oder anderen Menschenrechtsverletzungen sofort Einhalt zu gebieten“. Anne Spiegel weiter: „Das ist die Verantwortung aller gesellschaftlichen Kräfte, die im Prozess der Aufarbeitung der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den 50er-, 60er- und 70er Jahren und in der DDR mitgewirkt haben.“