„Gerade die Kinder psychisch kranker oder suchtkranker Eltern benötigen dringend mehr Hilfe. Sie brauchen mehr Unterstützung vor Ort durch niedrigschwellige Projekte, die sich an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren und die für die Notlage der Kinder sensibilisieren, ohne zu stigmatisieren“, betonte Familienministerin Anne Spiegel. „Die zusätzlichen 750.000 Euro jährlich wären ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Situation dieser Kinder in den Kommunen.“
3,8 Millionen Kinder wachsen schätzungsweise bundesweit mit einem Elternteil auf, der eine psychische Erkrankung oder eine Suchterkrankung hat. In Rheinland-Pfalz sind das bis zu 220.000 Kinder, die unter diesen stark belasteten Verhältnissen leben. Viele dieser Kinder verheimlichen aus Scham oder Hilflosigkeit die Erkrankung von Vater oder Mutter und übernehmen Aufgaben und Rollen, die nicht altersgemäß sind und sie überfordern. Sie haben ein drei- bis vierfach erhöhtes Risiko, später selbst psychisch zu erkranken. Zudem werden sie häufiger Opfer von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere von Vernachlässigung.
Der Entwurf zur Novellierung des Landeskinderschutzgesetzes wird diese Woche in den Landtag eingebracht und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Hintergrund:
Das rheinland-pfälzische Landeskinderschutzgesetz trat 2008 in Kraft. Es wurde nach einer intensiven fachlichen, politischen und gesellschaftlichen Debatte verabschiedet, die sich nach Bekanntwerden gravierender Kinderschutzfälle im Bundesgebiet entwickelt hatte. Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das ein umfassendes Kinderschutzgesetz erlassen hatte, mit dem Ziel, das Kindeswohl und die Kindergesundheit zu schützen.
Deshalb baut das Landeskinderschutzgesetz zum einen auf das Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen U3-U9 auf, die in Rheinland-Pfalz zu annähernd 100 Prozent wahrgenommen werden.
Zum anderen werden lokale Netzwerke von Fachkräften in den Kommunen gefördert, die dem Austausch und der Vernetzung aller Berufe dienen, die mit dem Aufwachsen von Kindern betraut sind.
Das Landeskinderschutzgesetz wird jährlich mit rund 3 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt gefördert.