| Initiative im Bundesrat

Integrationsministerin Spiegel fordert Wiedergutmachungsregelung im Staatsangehörigkeitsgesetz

Integrationsministerin Anne Spiegel hat eine Bundesratsinitiative gestartet zur Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsgesetz. Die Gesetzesinitiative aus Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Opfer der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft und ihre Nachkommen einen Anspruch auf die (Wieder-)Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten. Um die Einbürgerung zu erleichtern, ist das Verfahren kostenlos und der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Betroffenen in Deutschland oder im Ausland leben.

„Diese gesetzliche Änderung ist wichtig, weil das Staatsangehörigkeitsrecht in seiner derzeitigen Fassung auch heute - mehr als 70 Jahre nach Ende der Nazi-Diktatur - damals erlittenes Unrecht nicht wieder gut macht“, erklärte Ministerin Spiegel. „Es gibt immer noch Fälle, bei denen es bisher keinen Einbürgerungsanspruch gibt, obwohl die Betroffenen die deutsche Staatsbürgerschaft ohne die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft erlangt hätten. Es darf nicht sein, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft in Folge einer Flucht oder die Ausbürgerungen durch das damalige rassistische und menschenverachtende NS-Regime heute immer noch fortwirken. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir, dass der deutsche Staat ein deutliches Zeichen der Wiedergutmachung setzt und ein klares Angebot an die Opfer des Nationalsozialismus und ihre Nachfahren macht: Ihr seid willkommen, ihr gehört zu uns!“, so Spiegel weiter.

Wie aktuell dieses Thema ist, zeigte sich im Zuge des Brexit-Referendums: Kinder oder Enkel von Menschen, die aufgrund des nationalsozialistischen Unrechtsregimes Deutschland verlassen hatten, stellten Einbürgerungsanträge und bekamen die rechtlichen Lücken der bisherigen Regelung schmerzhaft zu spüren. Einige Fälle konnten auf Basis der vorhandenen Regelungen zunächst nicht gelöst werden. Zwar hat das Bundesinnenministerium im Jahr 2019 mit einem Erlass auf die rechtlichen Lücken reagiert. Allerdings liegt die Entscheidung über derartige Einbürgerungen im Rahmen des Ermessens.

Ministerin Spiegel mahnte: „Angesichts mancher politischer Entwicklungen in unserer Demokratie halte ich es für besonders wichtig, klare Zeichen zu setzen, dass das Unrecht von damals Unrecht war und dass dieses Land dieses Unrecht wiedergutmachen will. Bei einer so existenziellen Frage darf es kein Ermessen geben, da brauchen wir einen klaren Rechtsanspruch.“

Zum Hintergrund:
Die bundeseinheitlichen Erlassvorgaben des Bundesinnenministeriums sehen die Erfüllung von verschiedenen Voraussetzungen vor, die nicht dem Charakter einer Wiedergutmachungsregelung entsprechen. So müssen zum Beispiel die Antragstellerinnen und Antragsteller über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift oder über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Des Weiteren gilt der sogenannte Generationenschnitt. Das heißt, spätere, im Ausland geborene Nachfolgegenerationen können keinen Einbürgerungsantrag mehr stellen. Sie werden von einer Wiedergutmachung ausgeschlossen.

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