| Landesaufnahmegesetz

Integrationsministerium baut finanzielle Unterstützung für die Kommunen bei Härtefällen aus

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 13. Dezember die Änderung des Landesaufnahmegesetzes beschlossen. Demnach erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte für vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die als Härtefälle aufgenommen werden und damit weiter in Rheinland-Pfalz bleiben dürfen, vom Land 513 Euro pro Person und Monat. Diese Zahlung wird künftig für die Dauer von fünf Jahren – anstelle von bisher drei Jahren – gewährt.

Die Neuregelung gilt rückwirkend für alle Fälle, die ab dem 1. September 2018 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer Anordnung des Integrationsministeriums erhalten haben. 

Die Zahlung des Landes dient als Ausgleich, wenn die als Härtefall aufgenommene Person Sozialleistungen bezieht und dadurch den kommunalen Haushalt belastet. „Die Kommunen erfahren durch die zeitliche Ausdehnung der Landeszahlungen eine gezielte Entlastung im Bereich humanitär begründeter Aufnahmen. Die bisherige Kostenerstattung auf Basis des Härtefallfonds des Landes wird durch die gesetzliche Neuregelung ersetzt“, erklärte Integrationsstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder.

Mit dieser Gesetzesänderung wird eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Integrationsministerium und den Kommunalen Spitzenverbände vom 7. Juni 2018 umgesetzt.

Hintergrund

Ob ein sogenannter Härtefall vorliegt, entscheidet die Härtefallkommission. Die Härtefallkommission des Landes Rheinland-Pfalz ist ein behördenunabhängiges Sachverständigengremium, das im Einzelfall prüft, ob eine vollziehbar ausreisepflichtige Person trotzdem im Bundesgebiet bleiben darf – etwa wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe. Entspricht das Integrationsministerium dem Härtefallersuchen, wird die Ausländerbehörde angewiesen, eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis nach § 23a Aufenthaltsgesetz zu erteilen. 

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