„Die überarbeitete Broschüre informiert unter anderem über neue Erleichterungen bei der Einbürgerung, um Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht zu leisten“, betont Integrationsministerin Anne Spiegel. „Mir ist besonders wichtig, dass wir hier ein Stück Gerechtigkeit wiederherstellen. Konkret sind zwei unterschiedliche Bereiche betroffen: Erstens geht es um die Beseitigung von Folgen des Nationalsozialismus für damals Betroffene und deren Nachkommen. Dies sind zum Beispiel Menschen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, weil sie aus Furcht vor Verfolgung geflohen sind und eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben sowie ihre danach geborenen Kinder bzw. Enkel. Zweitens werden nun geschlechtsspezifische Ungleichbehandlungen stärker berücksichtigt, die teilweise noch bis Mitte des Jahres 1993 gegolten haben. Dies betrifft zum Beispiel nichtehelich geborene Kinder deutscher Väter und ausländischer Mütter sowie ihre Nachkommen. Die Folgen wirken bis heute fort, können aber durch die neuen Vorgaben zumindest abgemildert werden.“ Die Ministerin stellt dabei klar: „Die Broschüre enthält hierzu Hinweise und viele weitere wichtige und grundlegende Informationen zur Einbürgerung; eine individuelle Beratung kann und will sie jedoch nicht ersetzen.“
Die Ministerin lobt außerdem die gute Zusammenarbeit mit den Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. „Wir freuen uns, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen unsere Broschüre immer wieder nachbestellen und uns bei der Verteilung unterstützen. Auf diese Weise können wir viele Interessierte erreichen“, erklärt sie.
Die Broschüre ist eine der erfolgreichsten Publikationen des Integrationsministeriums. Es wurden bereits 35.000 Exemplare gedruckt.
Die aktualisierte Broschüre steht auf der Homepage des Integrationsministeriums unter www.mffjiv.rlp.de und auf www.einbuergerung.rlp.de zum Download und kann beim Ministerium kostenfrei bestellt werden.