| Förderprogramm stößt auf starke Nachfrage

Jugend- und Familienministerium unterstützt bislang mit 5,2 Millionen Euro Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen sich bei Jugendherbergen und anderen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, deren Angebot auch eine Beherbergung umfasst, besonders drastisch. Daher hat das Jugend- und Familienministerium Anfang Mai ein Programm im Volumen von neun Millionen Euro zur Existenzsicherung von gemeinnützigen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb aufgelegt. Das Programm richtet sich an Jugendherbergen, Familienferienstätten, Einrichtungen des Jugendwohnens, Jugendbildungsstätten, Jugendzeltplätze sowie Naturfreundehäuser und Wanderheime (jeweils nur solche mit Übernachtungsangebot).

Dazu erklärte Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel: „Ich bin sehr froh, dass seit Start des Programms Anfang Mai bereits 42 von 180 Einrichtungen finanziell unterstützt werden konnten, darunter der Landesverband der Jugendherbergen für die 34 Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz. Insgesamt wurden bisher rund 5,2 Millionen Euro bewilligt; darunter allein 4,8 Millionen Euro für die Jugendherbergen. Das zeigt, dass das Programm gut angenommen wurde. Erste Rückmeldungen der Träger verdeutlichen, dass die Unterstützung durch das Land sehr wichtig ist und teilweise die Voraussetzung dafür war, ihre Einrichtung überhaupt wieder öffnen zu können.“


Ministerin Spiegel betonte noch einmal die gesellschaftspolitische Bedeutung der betroffenen Eirichtungen. „Die Träger, die aufgrund der Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind, werden unterstützt, damit sie ihre gesellschaftlich wichtigen Ziele weiter umsetzen können. Wir haben es hier nicht mit Einrichtungen zu tun, die primär für den Tourismus gedacht sind, sondern es sind soziale Freizeit- und Begegnungseinrichtungen. Sie haben eine pädagogische Zielrichtung: Ihre Aufgabe ist insbesondere die Förderung von jungen Menschen, die Unterstützung von Familien bei der Erziehung sowie der Ausgleich von sozialer Benachteiligung“, so die Familien und Jugendministerin. 


Die Fördergelder helfen, die durch die Krise bedingten finanziellen Einschnitte zu mildern. Mit dem Hilfsprogramm wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um den Fortbestand der gemeinnützigen Einrichtungen zu ermöglichen und die entsprechende Infrastruktur zu erhalten. „Gerade für Kinder, Jugendliche und Familien ist es wichtig, dass trotz der Corona-Pandemie Einrichtungen und Institutionen erhalten werden, die soziales Miteinander fördern und gestalten“, erklärte Anne Spiegel. 

 

Hintergrund:

  • Die genannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen aus dem Programm die unabweisbaren Kosten von April bis Juni als Hilfe erhalten. Anträge können für diese Monate auch rückwirkend bis einschließlich 1. Dezember 2020 gestellt werden. Mit dem Hilfsprogramm stellt die Landesregierung rund neun Millionen Euro zur Verfügung. 
  • Aufgrund der strengen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts können die Träger keine größeren Rücklagen bilden, so dass sie in der Krise kaum Mittel haben, auf die sie zurückgreifen können. Corona-Hilfen in Form von Krediten können den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb nur sehr bedingt helfen, da Mindereinnahmen nach der Krise nicht durch „marktorientierte Angebote“ kompensiert werden können, sondern der gemeinnützige Zweck der Träger gerade nicht die Marktorientierung ist, sondern eine soziale Ausrichtung. 
     

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