Ministerin Spiegel bedankte sich bei allen Beteiligten für das erneute Gespräch, das gezeigt hat, dass der gesellschaftliche Konsens in Rheinland-Pfalz, Kirchenasyle als christliche Tradition zu respektieren und Zwangsmaßnahmen in Kirchenasylen zu vermeiden, uneingeschränkt fortbesteht. „Kirchenasyl erfordert von allen Beteiligten einen verantwortungsvollen Umgang“, betonte Integrationsministerin Anne Spiegel. „Dieser Appell richtet sich an alle Beteiligten - die jeweilige Kirchengemeinde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, genauso wie die örtlich betroffene Kommune. Kirchenasyl darf nur ein äußerstes Mittel in humanitär außergewöhnlichen Fällen sein, um eine erneute Prüfung durch das Bundesamt zu erreichen, wobei das Bundesamt wiederum gefordert ist, die vorgebrachten Argumente auch ernsthaft und sorgfältig zu prüfen.“
In dem Gespräch einigten sich alle Beteiligten darauf, dass bei den seltenen Fällen, in denen sich eine Konfliktlage abzeichnet, es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Kommunikation aufrechterhalten wird. Das Integrationsministerium bietet den Kommunen und Kirchen dafür ein Mediationsverfahren an, das die Beteiligten in Konfliktfällen im Rahmen des Kirchenasyls kostenfrei nutzen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Beteiligten sich vorbehaltlos hierauf einlassen.
Die Gesprächssteilnehmer haben übereinstimmend betont, dass im Rahmen der Einzelfallüberprüfung durch das BAMF gewährleistet sein muss, dass alle im Dossier vorgetragenen Argumente angemessene Berücksichtigung finden. Innenminister Roger Lewentz bot in diesem Zusammenhang an, das Thema Kirchenasyl im Kontext von Dublin–Verfahren auf der nächsten Innenministerkonferenz anzusprechen. „Das BAMF setzt mit seiner Prüfung einen wichtigen Vertrauenstatbestand. Es ist deswegen ungemein wichtig, dass das BAMF bei seiner Prüfung im Rahmen des Dossierverfahren sorgfältig vorgeht.“
Die evangelische und die Katholische Kirche betonten, dass durch das Kirchenasyl keine Entscheidungen von Behörden und Gerichten in Frage gestellt würden. Die Personen, die Kirchenasyl suchten, befänden sich in einer humanitären Ausnahmesituation. Sie haben nach Meinung der Kirchen das Recht, dass ihre Fälle und die Situation ausführlich geprüft werden.
Für die kommunalen Spitzenverbände bleibt entscheidend, dass Kirchenasyle auf absolute Ausnahmefälle beschränkt bleiben. „Es ist wichtig, dass zwischen den Kirchen und der jeweiligen Kommune ein Kommunikationsweg gefunden wird, um im Einzelfall zu einer für alle Seiten tragfähigen Lösung zu kommen.“