| Verbraucherschutz

Ministerin Anne Spiegel fordert konsequenten Datenschutz bei Fahrzeugdaten

Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel, Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), setzt sich für konsequenten Datenschutz bei Fahrzeugen ein. „Autos werden zunehmend digitaler. In unseren Fahrzeugen werden an unterschiedlichen Stellen Daten gesammelt“, erklärte Ministerin Spiegel. „Die spannende Frage ist dann aber, wer darf diese Informationen wie nutzen und sind die Daten sicher?“

Spiegel plädiert dafür, dass insbesondere mit personenbezogenen Daten oder Daten, mit denen sich Profile von Personen erstellen lassen, sorgsam umgegangen wird und tritt dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher individuell entscheiden können, ob und wem sie Zugriff auf die beim Autofahren erhobenen Informationen gewähren.

„Die Daten unserer Fahrzeuge sind für kommerzielle Anbieter interessant. Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher muss daher sichergestellt werden, dass Speicher-, Zugriffs-, Verfügungs- und Verwertungsrechte im Sinne eines wirkungsvollen Datenschutzes geregelt werden“, ergänzte die rheinland-pfälzische Ministerin. 

In diesem Sinne hatte sich jüngst auch die VSMK in Mainz geäußert, deren Vorsitz derzeit Rheinland-Pfalz innehat. In einem entsprechenden Beschluss hieß es, dass Autofahrerinnen und Autofahrer selbst entscheiden können sollen, wem sie die Daten zur Verfügung stellen. Dabei ist wichtig, dass sie personenbezogene Fahrdaten im Rahmen der gesetzlichen Grenzen grundsätzlich jederzeit löschen können müssen. Dazu braucht es manipulationssichere technische Möglichkeiten. Fahrzeughersteller müssen bereits bei der technischen Entwicklung die Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen und Vorkehrungen dafür treffen, auch für ein datensparsames Design.

Wichtig war der VSMK auch, dass Fahrzeug- und Verkehrsdaten, die zwischen Dateninhabern und berechtigten Dritten ausgetauscht werden müssen, sicher sind. Der Bund wurde daher aufgefordert, die Möglichkeit zu prüfen, dass Daten hierbei erst an einen neutralen Datentreuhänder übermittelt und dort gespeichert werden.

Das brisante Thema hat jetzt der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber aufgegriffen. Er betonte, dass viele relevante Daten aus den Computersystemen der Fahrzeuge durchaus einer Person zugeordnet werden können. Weiterhin fordern TÜV und DEKRA, dass ein staatliches Treuhänderzentrum diese Daten verwalten soll. 

Den Beschluss „Datenhoheit über Fahrzeugdaten für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen“ der VSMK 2019 finden Sie unter: <link https: www.verbraucherschutzministerkonferenz.de documents ergebnisprotokoll-der-15-vsmk-am-24052019-in-mainz_rlp-extern_1559902425.pdf>www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokoll-der-15-vsmk-am-24052019-in-mainz_rlp-extern_1559902425.pdf 

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