Mit dem Projekt soll die Vernetzung bereits bestehender Strukturen zur Bekämpfung von Genitalbeschneidung ausgebaut und die Unterstützung von Betroffenen verstärkt werden. „Ziel ist es, dass Genitalbeschneidungen nicht unentdeckt bleiben und von Genitalbeschneidung bedrohte Mädchen konsequent geschützt werden“, erklärte Frauenministerin Anne Spiegel. „Es ist wichtig, dass Institutionen, Behörden und Fachkräfte, die mit den potenziell Betroffenen in Kontakt kommen, wissen, wo sie wichtige Informationen und Hilfe erhalten. Das zu gewährleisten, ist eines der Ziele des Modellprojekts.“
„Eine Genitalbeschneidung ist ein schwerer Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers und der sexuellen Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen. Sie verursacht häufig ausgeprägte körperliche Komplikationen und seelisches Leid. Viele betroffene Frauen leiden ein Leben lang darunter“, sagte Frauenministerin Anne Spiegel. „Wir möchten als Frauenministerium den Schutz und die Unterstützung von Genitalbeschneidung betroffener oder bedrohter Frauen und Mädchen weiterentwickeln. Daher habe ich mich für zusätzliche Gelder in diesem Haushalt stark gemacht. Auch in Rheinland-Pfalz leben betroffene Mädchen und Frauen, die Hilfe benötigen. Ich freue mich, dass die Caritas Mainz hier ein überzeugendes Konzept vorgelegt hat und das Projekt nun umsetzen wird.“
Im Modellprojekt sind regelmäßige Netzwerktreffen der bereits jetzt agierenden Vereine, Initiativen, des medizinischen Fachpersonals und weiterer relevanter Berufsgruppen geplant. Zudem soll ein Projektbeirat eingerichtet werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung durchgeführt werden. Auch sind Weiterbildungsmaßnahmen für verschiedenste pädagogische, medizinische, juristische und behördliche Fachkräfte geplant, die von Genitalbeschneidung betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen begleiten. Der dritte Baustein des Projekts ist schließlich die Konzepterstellung für einen Ausbau der Unterstützungsangebote für betroffene Frauen und Mädchen.
„Die Aufklärung und Schulung möglicher Unterstützerinnen und Unterstützer für von Genitalbeschneidung betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen spielt eine zentrale Rolle,“ sagte die Frauenministerin. „Krankenhäuser, gynäkologische Praxen und Hebammen ebenso wie Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte müssen auf die medizinischen, psychischen, sozialen sowie strafrechtlichen Folgen einer Genitalbeschneidung eingehen können. Zudem kann bei Geburtsvorbereitungen wichtige Aufklärungsarbeit geleistet werden, um eine spätere Genitalbeschneidung eines neu geborenen Mädchens zu verhindern.“
Hintergrund:
In Deutschland ist die weibliche Genitalbeschneidung seit 2013 ein eigener Straftatbestand und wird nach § 226 a Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe zwischen ein und fünf Jahren bestraft. Die Tat verjährt nach 20 Jahren. Auch die Durchführung der Beschneidung im Ausland ist strafbar und mit bis zu zehn Jahren Haftstrafe bewehrt.
Wir verwenden den Begriff Genitalbeschneidung und nicht den Begriff der Genitalverstümmlung, da Letzterer von vielen Betroffenen als stigmatisierend empfunden wird.