„Mit den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es neue Barrieren für Menschen mit Behinderungen. So stellt zum Beispiel die Maskenpflicht in der Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderungen oder die Einhaltung des Sicherheitsabstands für blinde und sehbehinderte Menschen eine Einschränkung dar. Darauf müssen wir gemeinsam achten und Diskriminierung sowie Anfeindungen unterlassen. Inklusiv denken und respektvoll handeln ist besonders wichtig in unserem neuen Corona-Alltag“, so der Appell des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch.
Insbesondere die Ladeninhaberinnen und -inhaber, die Geschäftsführenden, aber auch alle Menschen, die dort arbeiten, sind aufgefordert, durch solidarisches und hilfsbereites Verhalten ein Zeichen zu setzen und einzugreifen, wenn diese Menschen in schwierige Situationen geraten.
„Wenn Menschen mit Behinderungen vom Einkaufen im Supermarkt oder im Blumenladen oder vom Friseurbesuch ausgeschlossen werden, verstößt das gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, erklärt Familienministerin Anne Spiegel. „Wir müssen uns bewusstmachen, was wir uns wünschen würden, wenn wir in ihrer Lage wären. Wir müssen diejenigen schützen, die es jetzt besonders schwer haben und möglicherweise Anfeindungen ausgesetzt sind, weil sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Das ist sehr wichtig und als Ausdruck unserer Solidarität in dieser Krise miteinander unverzichtbar.“
In Rheinland-Pfalz besteht seit dem 27. April eine Pflicht, etwa im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen, sowie auch bei Wartesituationen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es gibt allerdings Menschen, die aus guten Gründen von der Verpflichtung ausgenommen sind: Menschen mit Lungenerkrankungen – wie zum Beispiel Asthma Bronchiale – oder auch Menschen, die bestimmte Traumatisierungen erlebt haben, können mit einer ärztlichen Bescheinigung davon befreit werden. Menschen mit Hörbehinderungen, die von den Lippen ablesen, können nicht mehr kommunizieren, wenn alle um sie herum Masken tragen. Blinde Menschen, die auf einen Stock oder einen Blindenführhund angewiesen sind, haben Schwierigkeiten, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, da Blindenführhunde auf den Abstand von einem halben Meter trainiert sind.
Welche Ausnahmen von den neuen Maßnahmen und Pflichten wegen der Corona-Pandemie zulässig sind, dazu gibt es umfangreiche Informationen auf dem Merkblatt. Dieses steht unter https://mffjiv.rlp.de/fileadmin/MFFJIV/Corona-Uebersichtsseite_MFFJIV/Corona-Merkblatt_25052020.pdf zur Verfügung.
Hintergrund:
Die Landesantidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz ist im Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz angesiedelt und bietet Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung an, die unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fällt. Dieses Gesetz verbietet eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitsmarktes oder zivilrechtlicher Alltagsgeschäfte.
Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, setzt sich für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ein. Menschen mit Behinderungen können sich persönlich an den Landesbehindertenbeauftragten wenden, wenn sie benachteiligt werden. Gemeinsam mit den Behörden von Land und Kommunen soll eine Lösung der Probleme erreicht werden. Grundlage für die Tätigkeit ist das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LGGBehM).