| Verbraucherschutz

Pflicht zur Öffnung vorhandener Mobilfunknetze für andere Telekommunikationsanbieter schaffen („local roaming“)

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder kritisiert scharf, dass der Bund eine längst überfällige Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes erneut nicht beschlossen hat. Nach derzeitiger Rechtslage besteht zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher damit weiterhin keine Verpflichtung zum gegenseitigen Öffnen der Netze (local roaming).

„Ich kann quer durch Europa fahren und dort über andere Mobilfunknetze telefonieren, aber ich kann nicht in Deutschland übers Land fahren und dort das Netz eines anderen Anbieters nutzen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die Netzbetreiber nicht endlich verpflichtet, ihre Netze auch für andere Anbieter zu öffnen“, so Rohleder.  

„Die Pflicht, die Netze für andere Anbieter zu öffnen, könnte weiße Flecken in Deutschland schließen. Das ist überfällig. Stattdessen stellt der  Bund wieder einmal  die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Lobbyinteressen zurück. Dabei gehört die Mobilfunkversorgung aus meiner Sicht längst zur Daseinsvorsorge“, so Rohleder weiter. 

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