Die Schließung des Prostitutionsgewerbes führte nach den Erkenntnissen des Ordnungsamts Koblenz und der Beratungsstelle Roxanne zu einer Teilverlagerung der sexuellen Dienstleistungen in den ungeschützten Bereich von Privatwohnungen. Nach der Öffnung des Prostitutionsgewerbes am 2. Juli 2021 verlagert sich die Prostitution nur langsam wieder in gewerbliche Prostitutionsstätten.
„Dies ist aus Sicht des Staates hochproblematisch, da schutzbedürftige Prostituierte außerhalb des Prostitutionsstätten kaum für Unterstützungs-, Beratungs- und Ausstiegsangebote erreichbar sind und wir nicht wissen, ob in Privatwohnungen das landesweite Pandemie-Hygienekonzept eingehalten wird“, erklärte Staatssekretär David Profit nach seinen Gesprächen. „Im Hinblick auf die steigenden Inzidenzwerte ist zu überlegen, statt einer Schließung des Prostitutionsgewerbes andere Lösungen zu erarbeiten“, erläuterte Profit.
Staatssekretär David Profit dankte dem Ordnungsamt Koblenz und der Beratungsstelle Roxanne für ihre gute Arbeit. „Beide Institutionen lassen sich bei der Erfüllung ihrer unterschiedlichen Aufgaben engagiert vom gesetzlichen Schutzgedanken des Prostituiertenschutzgesetzes leiten“, so Staatssekretär Profit. Als Begleiter eines ordnungsamtlichen Besuchs bei einer Prostitutionsstätte in Koblenz konnte sich der Staatssekretär davon überzeugen, dass die gesetzlichen Vorgaben und das Landeshygienekonzept eingehalten werden.
Das Prostitutionsgewerbe war in Rheinland-Pfalz vom März 2020 bis zum 2.Juli 2021 mit einer Unterbrechung im Oktober 2020 pandemiebedingt geschlossen. Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration ist in Rheinland-Pfalz die oberste Gewerbeaufsichtsbehörde für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes und nimmt einen sozialen Schutzauftrag für die Prostituierten wahr.