| Rundschreiben an die Ausländerbehörden

Stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten können nicht mehr aus Krankenhäusern abgeschoben werden

Ein aktuelles Rundschreiben des Integrationsministeriums an alle rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden schafft die Grundlage dafür, dass stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten künftig nicht mehr aus Krankenhäusern abgeschoben werden können. Spätestens zum Zeitpunkt der Abschiebung muss eine stationäre Behandlung beendet sein, heißt es in dem Dokument.

Die Ausländerbehörden sind angehalten, eine entsprechende Entscheidung der fachlich zuständigen Oberärztin oder Chefärztin beziehungsweise des fachlich zuständigen Oberarztes und Chefarztes einzuholen. Zudem muss der Dialog mit der Klinik von der betroffenen Ausländerbehörde in der entsprechenden Ausländerakte dokumentiert werden. 

„Mit diesem Rundschreiben werden Patientinnen und Patienten, die sich in stationärer Behandlung befinden, konsequent vor einer Abschiebung geschützt. Zudem gibt es mehr Rechtssicherheit bei Ausländerbehörden und Kliniken“, erklärte Integrationsministerin Anne Spiegel.

Die Ausländerbehörden sind durch das <link file:131636 _blank download rundschreiben>Rundschreiben angehalten, auch nach einem stationären Krankenhausaufenthalt besonderes Augenmerk auf die gesundheitliche Situation der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten zu legen. Die Prüfung der Reise- und Transportfähigkeit soll möglichst einer qualifizierten Fachärztin oder einem qualifizierten Facharzt übertragen werden. 

Ministerielle Rundschreiben haben einen verbindlichen Charakter. Sie enthalten Handlungsanweisungen für die Ausländerbehörden. 

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