Das Landeskinderschutzgesetz basiert auf zwei zentralen Säulen – dem flächendeckenden Ausbau lokaler Netzwerke in den Kommunen sowie dem Einladungs- und Erinnerungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen (EEW) –, die dazu beitragen, Kinder vor Gefahren zu schützen und ihre gesunde Entwicklung nachhaltig zu fördern.
Familienministerin Katharina Binz betonte: „Kinderschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben einer Gesellschaft. Unser Landeskinderschutzgesetz ist dafür ein unverzichtbares Fundament, das wir kontinuierlich stärken und weiterentwickeln. Denn Familien stehen heute vor anderen Herausforderungen, von psychischer Belastung bis zu Suchtgefährdung. Darauf müssen wir mit passgenauen, gut vernetzten Hilfen reagieren, die genau dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Der aktuelle Bericht zeigt: Wir sind auf einem guten Weg. Kinder und Familien werden besser geschützt, und Prävention gewinnt immer mehr Raum. Dabei setzen wir auf die enge Kooperation aller Akteurinnen und Akteure, innovative Hilfsangebote und den gezielten Einsatz öffentlicher Mittel – immer mit dem Ziel, Kinder zu stärken und ihre Lebenswelt sicherer zu machen. Kinderschutz ist eine dauerhafte, dynamische Aufgabe. Denn die Welt verändert sich stetig und mit ihr die Herausforderungen für die Familien. Deshalb müssen wir wachsam bleiben, sensibel hinschauen und das Kinderschutzsystem gemeinsam mit den Kommunen immer wieder anpassen und weiterentwickeln.“
Der Bericht dokumentiert unter anderem die weiter steigende Bedeutung der lokalen Netzwerke, die flexibel auf regionale Bedarfe reagieren, sowie die gezielte Förderung von Kindern psychisch und suchtkranker Eltern. Hier flossen 2023 rund 85 Prozent der bereitgestellten 750.000 Euro in niedrigschwellige, familienunterstützende Angebote, die maßgeblich zur Stabilisierung und Stärkung dieser Familien beitragen.
Gesundheitsminister Clemens Hoch unterstrich die besondere Bedeutung des verbindlichen Einladungs- und Erinnerungswesens für die Früherkennungsuntersuchungen: „Die Gesundheitsvorsorge für Kinder ist eine der zentralen Aufgaben unseres Gesundheitssystems. Mit einer durchschnittlichen Teilnahmequote von 97 Prozent zeigt sich, dass das Einladungs- und Erinnerungswesen ein außerordentlich wirksames Instrument erfolgreicher Prävention ist. Es sorgt dafür, dass Kinder die vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen tatsächlich wahrnehmen und dadurch Entwicklungsauffälligkeiten oder Krankheiten rechtzeitig erkannt werden. Das ist ein unschätzbarer Gewinn – nicht nur für die betroffenen Kinder, deren Chancen auf eine gesunde Entwicklung verbessert werden, sondern auch für ihre Familien, die frühzeitig Unterstützung und Sicherheit erhalten. Damit leistet das System einen wichtigen Beitrag, gesundheitliche Risiken zu reduzieren, langfristige Behandlungsbedarfe zu verringern und die Lebensqualität der Kinder zu sichern. Die Früherkennungsuntersuchungen sind deshalb weit mehr als eine medizinische Routine. Sie sind ein zentrales Element des Kinderschutzes, stärken das Vertrauen in unser Gesundheitssystem und tragen dazu bei, dass Rheinland-Pfalz im Bereich der Kinder- und Familiengesundheit bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt.“
Seit 2008 investiert Rheinland-Pfalz kontinuierlich in den Schutz von Kindern, mit einem Jahresbudget von rund 2,4 Millionen Euro zur Förderung der Maßnahmen aus dem Landeskinderschutzgesetz. Der nun vorgelegte Bericht dient dem Landtag als zentrales Instrument zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen, zur Identifikation neuer Herausforderungen und zur Ausrichtung künftiger Strategien.