„Auch in Rheinland-Pfalz sind Frauen und Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht. Seit 2013 gilt diese schwerwiegende Menschenrechtsverletzung in Deutschland als Straftat. Doch das Strafrecht allein löst das Problem nicht, sondern es braucht Sensibilisierung, Aufklärung und Vertrauen. Das Landesprojekt setzt genau hier an, indem es nicht nur die Bestandsaufnahme und Vernetzung fördert, sondern auch konkrete Unterstützungsangebote schafft. So werden seit dem letzten Jahr über den FGM_C-Fonds Reisen betroffener Frauen zu medizinischen Einrichtungen finanziert. Außerdem wurden neue Schulungsangebote entwickelt - zuletzt für Fachkräfte in Erstaufnahmeeinrichtungen. Es ist wichtig, trotz bestehender Tabus aufzuklären und Vertrauen aufzubauen, um das Thema anzugehen und Betroffene zu unterstützen“, betont Frauenministerin Binz.
Im Jahr 2021 hat das rheinland-pfälzische Frauenministerium gemeinsam mit der Caritas Mainz das Modellprojekt „Genitalbeschneidung von Frauen und Mädchen wirksam entgegentreten: Betroffene unterstützen, Fachkräfte qualifizieren und nachhaltige Vernetzungen schaffen“ gestartet. Der FGM_C-Fonds ergänzt seit 2024 das Projekt, mit dem die Vernetzung bereits bestehender Strukturen zur Bekämpfung von Genitalbeschneidung ausgebaut, Aufklärungsarbeit für die Thematik geleistet und die Unterstützung von Betroffenen verstärkt wird. Aus dem Fonds werden Reise-, Übernachtungs- und Dolmetschkosten für die Frauen und ihre ehrenamtliche Begleitung finanziert, wenn sie z. B. eine anatomische Rekonstruktion planen. Die Rekonstruktion selbst wird von der Krankenkasse übernommen, die Begleitkosten jedoch nicht. In Zusammenarbeit mit dem St. Nikolaus-Stiftshospital in Andernach ist zudem ein Gruppenangebot für betroffene Frauen in Planung.
Das Landesprojekt ist beim Psychosozialen Zentrum für Trauma und Verfolgung der Caritas Mainz angesiedelt, das auch den Fonds verwaltet. Zur Finanzierung stellt das Frauenministerium im aktuellen Landeshaushalt 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 Euro zur Verfügung.
Hintergrund:
Der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung ist ein jährlich am 6. Februar begangener internationaler Aktionstag. Er soll auf das Schicksal von Frauen und Mädchen aufmerksam machen, an denen Genitalbeschneidungen vorgenommen wurden oder die davon bedroht sind. Der Tag wurde im Jahr 2003 von Stella Obasanjo, der damaligen First Lady von Nigeria, ausgerufen. Von der UN-Menschenrechtskommission wurde der Tag im Jahr 2012 zum internationalen Gedenktag erklärt.
Weltweit wird die Zahl der Betroffenen auf mehr als 200 Millionen geschätzt. In Deutschland ist die weibliche Genitalbeschneidung seit 2013 ein eigener Straftatbestand und wird nach § 226a Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünf Jahren bestraft. Auch die Durchführung der Beschneidung im Ausland ist strafbar und wird mit bis zu zehn Jahren Haftstrafe geahndet.