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Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Rheinland-Pfalz stärkt Beteiligung junger Menschen durch neue gesetzliche Regelungen

Der Ministerrat hat heute das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beschlossen. Mit dem neuen Gesetz werden die inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiter ausgebaut und die Beteiligungsrechte von jungen Menschen gestärkt. Ziel ist es, den Schutz junger Menschen zu verbessern und ihnen mehr Teilhabe sowie Chancengleichheit zu ermöglichen.

„Das neue Ausführungsgesetz ist ein großer Schritt in Richtung echter Inklusion und Beteiligung“, betont Familienministerin Katharina Binz. „Wir beziehen junge Menschen stärker in Entscheidungen ein, die ihre Lebenswelten betreffen, und bauen gleichzeitig Barrieren für Kinder mit Behinderungen ab. Ihre Stimmen werden zukünftig noch stärker gehört. Das stärkt das Vertrauen in die Kinder- und Jugendhilfe und in demokratische Prozesse. Mit dem Gesetz setzt Rheinland-Pfalz ein deutliches Zeichen für mehr Schutz, Beteiligung und Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche im Land.“

Das Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes basiert auf dem Schutzzweck des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Das neue Gesetz konkretisiert die Umsetzung der Vorgaben des Achten Buches Sozialgesetzbuch, setzt eigene inhaltliche Schwerpunkte und ermöglicht verfahrenseffiziente Anpassungen.

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