| Reform des Landesaufnahmegesetzes

Integrationsministerin Katharina Binz: Ein zukunftssicheres und krisenfestes System für die Kommunen

Integrationsministerin Katharina Binz hat heute in einer Pressekonferenz den Gesetzesentwurf zur Reform des rheinland-pfälzischen Landesaufnahmegesetzes vorgestellt. Der Ministerrat hatte den Entwurf zuvor in erster Lesung gebilligt.

„Die Reform ist ein entscheidender Schritt, um den Herausforderungen der Fluchtaufnahme langfristig gerecht zu werden“, sagte Ministerin Binz. „Die hohe Zahl von Schutzsuchenden weltweit fordert uns, ein flexibles, unbürokratisches und krisenfestes System zu schaffen, das den Kommunen die Planungssicherheit gibt, die sie brauchen.“

Das Landesaufnahmegesetz bildet die Grundlage für die Verteilung von Schutzsuchenden in Rheinland-Pfalz und regelt die Erstattung der kommunalen Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Integration. Insbesondere Zugangsspitzen wie in den vergangenen Jahren haben das bisherige System der Kostenerstattung vor Herausforderungen gestellt. Auch deshalb hat das Land jahrelang eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Fluchtaufnahme gefordert. Nachdem sich das Land erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass der Bund künftig für jeden verteilten Asylerstantragsteller eine feste Pauschale von 7.500 Euro zahlt, will das Land ebenfalls das Erstattungssystem auf ein atmendes System mit Kopfpauschalen umstellen.

„Der Kern der Reform des Landesaufnahmegesetzes ist das neue atmende und zugangsorientierte System, bei dem jede Verteilung in die Kommunen automatisch einen Zahlfall auslöst. Dies vereinfacht und beschleunigt die Abrechnung der kommunalen Aufwendungen“, erklärte Ministerin Binz. „Mit der Einführung von Einmalpauschalen und dem Verzicht auf aufwendige Einzelfallprüfungen reduzieren wir den Verwaltungsaufwand erheblich. Hierdurch werden auch im Fall hoher Zugangszahlen zeitnahe Abrechnungen durch die Kommunen ermöglicht, wodurch die Mittelabflüsse wie auch die kommunale Liquidität verbessert werden.“

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung einer Pauschale von einmalig 10.000 Euro pro Person. Diese Pauschale setzt sich aus 7.500 Euro, die der Bund für Asylerstantragsteller bereitstellt, und einer Aufstockung durch das Land in Höhe von 2.500 Euro zusammen. Diese Pauschale wird für alle in die Kommunen verteilten Asylsuchenden gezahlt, unabhängig von ihrem Status im Asylverfahren.

Zusätzlich wird eine Pauschale von 1.500 Euro pro Person für Sonderaufnahmen eingeführt, die insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Vertriebene aus der Ukraine oder Personen aus humanitären Aufnahmeprogrammen des Bundes vorgesehen ist. Für diese Gruppen entstehen den Kommunen weniger Kosten, da sie in der Regel nach der Verteilung Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen.

Ergänzend verstetigt das Land die Pauschale für Kommunen, die Standorte von Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind, mit einem jährlichen Betrag in Höhe von drei Millionen Euro. Diese Pauschale dient dem Ausgleich der örtlichen Mehrbedarfe, die sich aus dem Betrieb und der Integration der Aufnahmeeinrichtung für die jeweilige Kommune ergeben. Ergänzt werden diese Pauschalen um die weiterhin bestehende Möglichkeit zur Abrechnung von Aufwendungen für medizinische Hochkostenfälle.

„Mit der Reform schaffen wir ein transparentes, flexibles und krisenfestes System, das die Kommunen langfristig unterstützt und ihnen ermöglicht, den Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme und -integration erfolgreich zu begegnen. Für die Umsetzung sind im Haushalt des Integrationsministeriums rund 136,8 Millionen Euro für 2025 und etwa 131,3 Millionen Euro für 2026 eingeplant, um sicherzustellen, dass die Kommunen auch in Zukunft über die nötigen finanziellen Mittel verfügen“, erklärte Ministerin Binz.

Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes ist für das zweite Quartal 2025 geplant. Das neue Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, sodass die Kommunen bereits in diesem Jahr von den finanziellen Vorteilen profitieren können.

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