„Mit den Empfehlungen zur möglichst landesweiten Einführung der Bezahlkarte möchten wir eine effiziente, rechtssichere und diskriminierungsfreie Möglichkeit zur Leistungsgewährung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber schaffen“, erklärt Integrationsministerin Katharina Binz.
Als monatlich über die Bezahlkarte abhebbarer Bargeldbetrag wird den Kommunen als Regelempfehlung eine Summe in Höhe von 130 Euro pro Person und Monat vorgeschlagen. Dieser Betrag ist jedoch nicht verbindlich, sondern stellt einen flexiblen Richtwert dar, der je nach den individuellen Bedürfnissen und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden kann. Rheinland-Pfalz hat bereits im Juni 2024 in einer Protokollerklärung der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder festgehalten, dass die Lebens- und Wohnsituation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern unterschiedlich ist. Eine starre Festlegung auf einen Barbetrag von 50 Euro wird daher als nicht zielführend angesehen. Der empfohlene Betrag wird jährlich an die Anpassung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angeglichen.
„Die Einführung der Bezahlkarte ist eine flexible Möglichkeit, die Leistungen nach den Vorgaben des AsylbLG zu erbringen und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Leistungsberechtigten gerecht zu werden. Entscheidend ist, dass mögliche Anpassungen im Einklang mit den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben erfolgen“, sagt Ministerin Binz.
Die Bezahlkarte ist bundesweit einsetzbar und enthält mit Ausnahme von sogenannten „Money Transfer Services“ keine Einschränkungen hinsichtlich der Einsetzbarkeit bei Waren- und Händlergruppen. Eine Teilnahme am Online-Handel innerhalb der EU wie auch Überweisungen und Lastschriften sollen generell ermöglicht werden, um aktiv am Wirtschaftsleben partizipieren zu können (z.B. Stromverträge oder das Deutschlandticket). Die Einführung und Ausgestaltung der Bezahlkarte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen. Diese entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig, die Bezahlkarte einzuführen und ihre eigenen kommunalen Bezahlkarten abzurufen.
„Die Teilnahme der Kommunen an der Einführung der Bezahlkarte ist freiwillig. Wir hoffen, dass wir durch unsere Empfehlungen gemeinsam mit den Kommunen, die sich für die Bezahlkarte entscheiden, einen einheitlichen Vollzug erreichen können“, betont Ministerin Binz.
Nach Abschluss des Pilotprojekts in der AfA Trier werden weitere Details zur praktischen Umsetzung und den nächsten Schritten für die Kommunen folgen.
Wir laden alle Medienvertreterinnen und -vertreter zu einem Pressetermin zur Ausgabe der Bezahlkarte am Freitag, 17.01.2025, um 11 Uhr in der AfA Trier mit Staatssekretär Janosch Littig und ADD-Vizepräsidentin Christiane Luxem ein. Bitte melden Sie sich dazu bis Donnerstag, 16.01.2025, 16 Uhr per Mail an pressestelle@mffki.rlp.de <mailto:pressestelle@mffki.rlp.de> an.