| Pakt gegen sexualisierte Gewalt

Landtag berät über Einrichtung einer Landesbeauftragtenstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute das vom Jugend- und Familienministerium vorgelegte Gesetz zur Einrichtung einer Landesbeauftragten bzw. eines Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen (LBSKM) beraten. Rheinland-Pfalz wird damit als erstes Bundesland eine unabhängige Beauftragtenstelle auf Landesebene für diese wichtige Aufgabe einrichten.

„Die Einrichtung einer Landesbeauftragtenstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist die zentrale Handlungsempfehlung des Pakts gegen sexualisierte Gewalt – einer Initiative, der wir uns als Landesregierung mit großer Entschlossenheit und großem Engagement gestellt haben. Es ist wichtig, dieser Forderung noch in dieser Wahlperiode nachzukommen, und die heutige erste Beratung des Gesetzentwurfs stellt dabei einen bedeutenden Schritt dar. Mit der oder dem Landesbeauftragten stärken wir die Rechte und die Stimme der Betroffenen und sagen als Landesregierung ganz klar: Wir sehen euch, wir hören euch und wir stehen an eurer Seite“, sagte Familienministerin Katharina Binz. „Mit dem Landesgesetz wird zudem der Betroffenenrat rechtlich verankert. Das ist rechtlich, politisch und auch gesellschaftlich ein wichtiges Zeichen, weil es für die Betroffenen Verbindlichkeit und Sicherheit schafft.“

 

Die Einrichtung einer LBSKM-Stelle ist die zentrale Forderung aus den 40 Handlungsempfehlungen des Pakts gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die Empfehlungen wurden von einer Fachkommission und dem ersten Betroffenenrat auf Landesebene gemeinsam mit rund 180 beteiligten Personen erarbeitet.

 

Die neue LBSKM-Stelle soll im Jugend- und Familienministerium eingerichtet werden. Die unabhängige Beauftragtenstelle wird die Maßnahmen der Landesregierung zur Prävention, Intervention und Nachsorge bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen koordinieren. Dies gilt insbesondere für die Empfehlungen aus dem Pakt. 

 

Hintergrund: 

Der Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein im Jahr 2022 gestartetes Projekt der Landesregierung, um das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz noch stärker in den Fokus zu rücken. Der Pakt besteht aus einer Geschäftsstelle im MFFKI, einer interdisziplinären Fachkommission, einem Betroffenenrat und sechs Arbeitsgruppen aus verschiedenen Fachkräften. Die Beteiligten des Pakts haben insgesamt 40 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die zum Ziel haben, den Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Land zu verbessern. Die Empfehlungen wurden der Landesregierung im September 2024 übergeben und werden die Politik in Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahren ressortübergreifend beeinflussen. 

Teilen

Zurück