„Mit der Übergangsregelung schaffen wir Verlässlichkeit und Stabilität in einer dynamischen Lage. Die Kommunen leisten seit Jahren Außerordentliches bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten – dafür braucht es Planungssicherheit. Das Land steht an der Seite der Kommunen, um die Aufnahme vor Ort weiterhin erfolgreich zu gestalten“, so Integrationsministerin Katharina Binz.
Hintergrund der Übergangsregelung ist die derzeit noch unklare Entwicklung infolge des auf Bundesebene geplanten Rechtskreiswechsels von Geflüchteten aus der Ukraine in das Asylbewerberleistungsgesetz. Angesichts dieser noch nicht abschließend absehbaren Veränderungen bei der Versorgung der zugangsstärksten Personengruppe in Rheinland-Pfalz wurde entschieden, die bisherigen Pauschalen vorerst beizubehalten. Die umfassende Neustrukturierung des Landesaufnahmegesetzes soll im Jahr 2027 erfolgen.
Kern der nun geplanten Übergangsregelung ist die zusätzliche Zahlung von jeweils 18 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026. Davon entfallen 15 Millionen Euro auf die Unterstützung der kommunalen Fluchtaufnahme, inklusive des Bereichs der Integration. Weitere 3 Millionen Euro werden für Kommunen gezahlt, die Standorte von Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind.
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