Förderung der Familienerholung durch das Land Rheinland-Pfalz
Für das Land Rheinland-Pfalz ist die besondere Förderung der Familienerholung ein Gebot sozialer Gerechtigkeit und zugleich eine Maßnahme gezielter Familienförderung. Tatsächlich fällt es insbesondere jungen Mehrkindfamilien und Einelternfamilien mit häufig niedrigem Familieneinkommen oft finanziell schwer, sich einen Familienurlaub zu leisten.
Gefördert werden gemeinsame Ferien von Eltern mit ihren Kindern in gemeinnützigen Familienferienstätten, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz oder auf entsprechend geeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz.
Wer fördert: Land Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
in Landau
Landesjugendamt
Reiterstraße 16
76829
Landau
Telefon: 06341 / 26 26 7
E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de
Webseite: www.lsjv.rlp.de
Wer wird gefördert:
Das Angebot richtet sich vor allem an
- Familien,
- allein erziehende Mütter und Väter,
- Familien mit beeinträchtigten und/oder pflegebedürftigen Angehörigen,
- kinderreiche Familien,
- Patchwork-Familien und Pflegefamilien,
- Großeltern und Enkel,
- Menschen in allen weiteren Familien- und Verwandtschaftskonstellationen.
Wie wird gefördert:
Finanzielle Unterstützung
Was wird gefördert:
Bezuschusst werden Ferienaufenthalte von mindestens
fünf und höchstens 21 Tagen (einschließlich
An- und Abreisetag). Es können Ferien nur innerhalb
von zwei Kalenderjahren mit maximal 21 Tagen
gefördert werden.
Förderhöhe:
Ihr Einkommen übersteigt nicht die
Einkommensgrenzen in Förderstufe A: 25 Euro pro Tag und pro Kind oder 30 Euro pro Tag und pro Kind für ein Kind mit einer
wesentlichen Behinderung.
Ihr Einkommen übersteigt nicht die
Einkommensgrenzen in Förderstufe B: Eltern erhalten zusätzlich zu den Zuschüssen aus
Förderstufe A auch einen Zuschuss für
sich selbst und zwar 10,00 Euro pro Tag und pro
Elternteil.
Mit der Einkommensgrenze ist das regelmäßige monatliche
Familiennettoeinkommen gemeint, bis zu dem gefördert wird.
Kindergeld, Kinderzuschlag, Basiselterngeld (bis maximal
300 Euro), ElterngeldPlus (bis maximal 150 Euro),
Pflegegeld und vergleichbare Leistungen für Pflegekinder,
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
sowie besondere Leistungen für Schwerbehinderte
einschließlich steuerlicher Entlastungen bleiben
bei der Berechnung des Einkommens unberücksichtigt.
Dies gilt auch für Steuern, Sozialversicherung, haushaltsübliche
Versicherungen sowie Werbungskosten.
Der Einkommensnachweis entfällt bei Empfängerinnen
und Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem SGB XII oder von Arbeitslosengeld II.
Voraussetzungen:
Der Hauptwohnsitz der Familie muss in
Rheinland-Pfalz sein und in der Familie muss mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind leben.
Grundsätzlich gilt der Zuschuss
nur, wenn Sie mit der ganzen Familie Urlaub
machen – also die Eltern oder der alleinerziehende
Elternteil mit allen Kindern.
Unterlagen:
Der Antrag auf Familienzuschuss ist zustellen:
- beim Träger der Erholungsmaßnahme,
- bei der Familienferienstätte selbst oder
- direkt bei dem für die Bewilligung zuständigen Amt oder Verband.
Hinweise:
Neben dem Landesjugendamt erteilen Auskünfte die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverbände, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband), Familienorganisationen in Rheinland- Pfalz (Verband Alleinerziehender Mütter und Väter, Familienbund der Katholiken und Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen) und die
Arbeiterwohlfahrt – Bezirksverband Rheinland e.V.
Das Angebot und weitere Informationen finden Sie Hier und unter der Webseite des Landesamtes.