Förderung der Familienerholung durch das Land Rheinland-Pfalz

Für das Land Rheinland-Pfalz ist die besondere Förderung der Familienerholung ein Gebot sozialer Gerechtigkeit und zugleich eine Maßnahme gezielter Familienförderung. Tatsächlich fällt es insbesondere jungen Mehrkindfamilien und Einelternfamilien mit häufig niedrigem Familieneinkommen oft finanziell schwer, sich einen Familienurlaub zu leisten.

Gefördert werden gemeinsame Ferien von Eltern mit ihren Kindern in gemeinnützigen Familienferienstätten, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz oder auf entsprechend geeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. 

Wer fördert: Land Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau
Landesjugendamt
Reiterstraße 16
76829 Landau
Telefon: 06341 / 26 26 7
E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de
Webseite: www.lsjv.rlp.de

Wer wird gefördert:
Das Angebot richtet sich vor allem an
- Familien,
- allein erziehende Mütter und Väter,
- Familien mit beeinträchtigten und/oder pflegebedürftigen Angehörigen,
- kinderreiche Familien,
- Patchwork-Familien und Pflegefamilien,
- Großeltern und Enkel,
- Menschen in allen weiteren Familien- und Verwandtschaftskonstellationen.

Wie wird gefördert:
Finanzielle Unterstützung

Was wird gefördert:
Bezuschusst werden Ferienaufenthalte von mindestens fünf und höchstens 21 Tagen (einschließlich An- und Abreisetag). Es können Ferien nur innerhalb von zwei Kalenderjahren mit maximal 21 Tagen gefördert werden.

Förderhöhe:
Ihr Einkommen übersteigt nicht die Einkommensgrenzen in Förderstufe A: 25 Euro pro Tag und pro Kind oder 30 Euro pro Tag und pro Kind für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung.
Ihr Einkommen übersteigt nicht die Einkommensgrenzen in Förderstufe B: Eltern erhalten zusätzlich zu den Zuschüssen aus Förderstufe A auch einen Zuschuss für sich selbst und zwar 10,00 Euro pro Tag und pro Elternteil.
Mit der Einkommensgrenze ist das regelmäßige monatliche Familiennettoeinkommen gemeint, bis zu dem gefördert wird.

Kindergeld, Kinderzuschlag, Basiselterngeld (bis maximal 300 Euro), ElterngeldPlus (bis maximal 150 Euro), Pflegegeld und vergleichbare Leistungen für Pflegekinder, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie besondere Leistungen für Schwerbehinderte einschließlich steuerlicher Entlastungen bleiben bei der Berechnung des Einkommens unberücksichtigt. Dies gilt auch für Steuern, Sozialversicherung, haushaltsübliche Versicherungen sowie Werbungskosten.

Der Einkommensnachweis entfällt bei Empfängerinnen und Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder von Arbeitslosengeld II.

Voraussetzungen:
Der Hauptwohnsitz der Familie muss in Rheinland-Pfalz sein und in der Familie muss mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind leben.

Grundsätzlich gilt der Zuschuss nur, wenn Sie mit der ganzen Familie Urlaub machen – also die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil mit allen Kindern.

Unterlagen:
Der Antrag auf Familienzuschuss ist zustellen:
- beim Träger der Erholungsmaßnahme,
- bei der Familienferienstätte selbst oder
- direkt bei dem für die Bewilligung zuständigen Amt oder Verband.

Hinweise:

Neben dem Landesjugendamt erteilen Auskünfte die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverbände, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband), Familienorganisationen in Rheinland- Pfalz (Verband Alleinerziehender Mütter und Väter, Familienbund der Katholiken und Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen) und die
Arbeiterwohlfahrt – Bezirksverband Rheinland e.V.

Das Angebot und weitere Informationen finden Sie Hier und unter der Webseite des Landesamtes.