Antrag aus Rheinland-Pfalz hat Erfolg: Bundesrat stimmt für Modernisierung des Transsexuellengesetzes

Der Bundesrat hat heute dem Antrag aus Rheinland-Pfalz zugestimmt, das bislang geltende Transsexuellengesetz aufzuheben und durch ein modernes neues Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung zu ersetzen.

„Hier bestand akuter Handlungsbedarf, denn das derzeit bestehende Gesetz entspricht nicht den aktuellen medizinisch-psychologischen Erkenntnissen und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte“, betonte Ministerin Anne Spiegel. „Ich begrüße die Entscheidung des Bundesrats und freue mich darüber, dass er den betroffenen Menschen damit endlich eine selbstbestimmte Anerkennung des Geschlechtes ermöglicht.“ 

Das Transsexuellengesetz wird zum ersten Mal seit seinem Inkrafttreten reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte bislang lediglich weite Teile außer Kraft gesetzt, da diese nicht verfassungskonform waren. 

„Um ihren Vornamen zu ändern, müssen transidente Menschen derzeit noch zwei unabhängige Begutachtungen über sich ergehen lassen. Diese Begutachtungspflicht wird von den betroffenen Menschen oft als entwürdigend erlebt. Das neue Gesetz wird stattdessen endlich den Willen der Menschen in den Mittelpunkt stellen“, erklärt Spiegel.  

Die Bundesregierung hatte 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich unter anderem mit der Lebenssituation von transsexuellen Menschen befasste und dazu zwei wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Beide Gutachten sprachen sich für die Aufhebung des Transsexuellengesetzes aus.

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