Ehe für alle tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft

Nach jahrelangem gesellschaftlichen und politischem Eintreten gegen erbitterte Widerstände ist es nun endlich soweit: Die Ehe für alle tritt am kommenden Sonntag in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare können ab diesem Sonntag regulär heiraten oder ihre bereits bestehende eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.

„Ich freue mich, dass auch gleichgeschlechtliche Paare sich jetzt endlich auf dem Standesamt das Ja-Wort geben können. Damit geht die jahrelange Benachteiligung dieser Paare zu Ende, die zum Beispiel bis zuletzt nicht die vollen Rechte beim Thema Adoption hatten“, erklärte Familienministerin Anne Spiegel. „Ich bin stolz darauf, dass von meinem Ministerium entscheidende Impulse ausgingen, die letztlich zur Öffnung der Ehe für alle geführt haben. Dieser Schritt war längst überfällig, schließlich ist genug Ehe für alle da.“

Deutschland folgt damit Ländern wie den Niederlanden, Portugal, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Irland, aber auch den USA, Kanada, Argentinien und vielen anderen mit einem modernen, nicht diskriminierenden zivilen Ehestandsgesetz. 

Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe erfolgt rückwirkend ab dem Datum, an dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. So sollen Benachteiligungen bei der Berechnung des Versorgungs- oder Zugewinnausgleichs bei einer eventuellen Scheidung vermieden werden.  

Familienministerin Anne Spiegel hatte sich als Beauftragte des Bundesrates für den Gesetzentwurf zur „Ehe für alle“ eingesetzt und dafür, „dass zwei Menschen, die sich von ganzem Herzen lieben und füreinander Verantwortung übernehmen wollen, auch heiraten dürfen, egal, ob sie heterosexuell, lesbisch oder schwul sind.“ 

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