Dazu plant das rheinland-pfälzische Familienministerium einen Entschließungsantrag im Bundesrat. Zur Begründung sagte Ministerin Alt: „Mit der Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare wollen wir deren vollständige rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung erreichen. Ich möchte daher, dass diese Paare vor einem Standesamt heiraten können wie jedes heterosexuelle Paar auch.“
Alt weist darauf hin, dass dann für alle Ehen dieselben Rechte und Pflichten gelten würden – auch im Steuerrecht oder im Adoptionsrecht. Derzeit ist das Ehegattensplitting in diesem Zusammenhang in der Diskussion – das Bundesverfassungsgericht entscheidet außerdem morgen, ob homosexuelle Paare bei Adoptionen mehr Rechte bekommen sollen, konkret geht es dabei um die Sukzessivadoptionen.