Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist ein Meilenstein. Den Gesetzentwurf hierzu hatte Rheinland-Pfalz über den Bundesrat eingebracht., Auch zur Entschädigung von homosexuellen Menschen, die durch § 175 StGB strafrechtlich verfolgt wurden, hat Rheinland-Pfalz durch die die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels wesentlich beigetragen. Auch für die Stärkung des Persönlichkeitsrechts von Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlich noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, hat sich Rheinland-Pfalz auf Bundesebene erfolgreich eingesetzt. Dennoch ist noch viel für die rechtliche Gleichstellung und Durchsetzung der Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu tun.
„Die Bundesregierung hat Anfang Mai einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Änderungen des Geschlechtseintrags vorgelegt, welcher der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in keiner Weise nachkommt“, erklärt Anne Spiegel. „Wir haben deutlich gemacht, dass wir mit diesem Entwurf nicht einverstanden sind und mit Nachdruck darauf gedrungen, für trans- und intergeschlechtliche Menschen eine einheitliche und selbstbestimmte Regelung durch ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung zu schaffen. Genau das forderte Rheinland-Pfalz bereits 2017 und 2018.“
Weiterhin ist wichtig, gegen Konversionstherapien in Deutschland vorzugehen. „Die eigene sexuelle oder geschlechtliche Identität suchen Menschen sich nicht aus. Daher sind fragwürdige Therapien, mit denen eine „Umorientierung“ erreicht werden soll, schädlich und müssen verboten werden“, erläutert Spiegel. Rheinland-Pfalz hat sich daher einer Bundesratsinitiative mehrerer Länder angeschlossen, die das Verbot der sogenannten Konversionstherapien und die Einstellung von deren Finanzierung erreichen will.
„Dringender Handlungsbedarf besteht zudem bei intergeschlechtlichen Kindern: Noch werden in Deutschland Kinder ein Teil ihrer Geschlechtsorgane wegoperiert, nur, weil sie nicht eindeutig Mädchen oder Junge sind. Dies ist eine gravierende Verletzung der Menschenrechte und führt häufig auch zum Verlust einer vorhandenen Gebär- oder Zeugungsfähigkeit. Hier ist ein gesetzliches Verbot lange überfällig“, fordert Familienministerin Anne Spiegel.
Weitere Informationen zum Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ unter www.regenbogen.rlp.de.