In einer offenen und von Respekt geprägten Gesellschaft hat diese Ausgrenzung keinen Platz“, betont Ministerin Irene Alt und weist darauf hin, dass Homosexualität noch vor rund zwanzig Jahren als psychische Krankheit eingestuft und erst 1994 endgültig als Straftatbestand abgeschafft wurde.
„Heute verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung und der sexuellen Identität. Gerade im Bereich sexuelle Identität ist aber noch viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten, um Vorurteile gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und intersexuellen Menschen abzubauen“, erklärt Ministerin Alt. Die Anwendung des AGG obliegt seit Anfang des Jahres der im Familienministerium angesiedelten Antidiskriminierungsstelle.
Nachdem eingetragene Lebenspartnerschaften in Rheinland-Pfalz 2008 im gesamten Landesrecht mit der Ehe gleichgestellt wurden, setze sich die Landesregierung jetzt mit ihrem neuen Schwerpunkt „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ aktiv für die Förderung von Akzeptanz sexueller Vielfalt ein. Familienministerin Irene Alt verweist zudem auf den Landesaktionsplan, der derzeit erarbeitet wird. In ihm sollen konkrete Maßnahmen für alle gesellschaftlichen Handlungsbereiche vereinbart werden. Die Landesregierung arbeite zudem eng mit QueerNet e. V. zusammen, dem rheinland-pfälzischen Netzwerk für Lesben und Schwule.