Rheinland-Pfalz bringt Antrag zur Modernisierung des Transsexuellengesetzes in Bundesrat ein

Rheinland-Pfalz bringt heute im Bundesrat einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das bislang geltende Transsexuellengesetz aufzuheben und durch ein modernes neues Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung zu ersetzen.

„Beim Transexuellengesetz besteht akuter Handlungsbedarf, denn das derzeit bestehende Gesetz entspricht nicht den aktuellen medizinisch-psychologischen Erkenntnissen und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte“, betonte Spiegel. 

Das Transsexuellengesetz wurde seit seinem Inkrafttreten noch nicht  reformiert, obwohl das Bundesverfassungsgericht mittlerweile weite Teile außer Kraft gesetzt hat, da diese nicht verfassungskonform sind. Das Familienministerium sieht daher für die Verbesserung der Lebenssituation von transidenten Menschen erheblichen Handlungsbedarf. „Um ihren Vornamen zu ändern, müssen transidente Menschen derzeit noch zwei unabhängige Begutachtungen über sich ergehen lassen. Diese Begutachtungspflicht wird von den betroffenen Menschen oft als entwürdigend erlebt. Ein neues Gesetz sollte stattdessen den Willen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und eine selbstbestimmte Anerkennung des Geschlechts ermöglichen“, erklärt Spiegel. Handlungsbedarf besteht auch zum Schutz intersexueller Menschen. Noch immer werden medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt, obwohl der Deutsche Ethikrat dies bereits 2012 kritisiert hat.

Die Bundesregierung hatte 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich unter anderem mit der Lebenssituation von transsexuellen Menschen befasst und dazu zwei wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. „Die Ergebnisse sind eindeutig: Beide Gutachten sprechen sich für die Aufhebung des Transsexuellengesetzes aus. Es wird Zeit, dass den Erkenntnissen jetzt Taten folgen. Der Ersatz des Transsexuellengesetzes durch ein Gesetz, das eine selbstbestimmte Anerkennung des Geschlechtes ermöglicht, ist überfällig“, so die Ministerin.

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