„Das BVerfG hat heute ein bahnbrechendes Urteil zur geschlechtlichen Identität gesprochen. Die gute Botschaft: Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, dürfen nun nicht länger gegen ihren Willen dazu gezwungen werden.“
Nach dem Urteil muss der Gesetzgeber im Behördenregister neben den Geschlechtskategorien weiblich und männlich eine dritte Kategorie schaffen, um ein Geschlecht eintragen zu lassen. Damit werden Menschen, die sich weder als Frau noch als Mann fühlen endlich nicht mehr dazu gezwungen, zwischen einer dieser beiden auf sie nicht zutreffenden Optionen zu entscheiden oder auf den Geschlechtseintrag zu verzichten. „Das ist ein wichtiger Schritt, sexuelle Identitäten in ihrer Vielfalt anzuerkennen“, erklärt die Landesbeauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente und Intersexuelle, Christiane Rohleder. Familienministerin Anne Spiegel: „Ich sehe mich durch das heutige Urteil auch in meiner Forderung bestätigt, das diskriminierende Transsexuellengesetz aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung zu ersetzen.
Diese Forderung hatte Spiegel bereits in der letzten Periode erfolgreich in den Bundesrat eingebracht und die Bundesregierung aufgefordert, tätig zu werden. „Ich bin zuversichtlich, dass die nächste Bundesregierung ihrem Auftrag, bis zum 31. Dezember 2018 eine verfassungsgemäße Regelung im Personenstandsrecht herbeizuführen, auch dazu nutzen wird, um zugleich ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität zu schaffen“, so Spiegel.