Spiegel: „Intergeschlechtliche Kinder haben ein Recht auf gesundes Aufwachsen“

„Na was ist es denn?“ Immer wieder werden in Deutschland Kinder geboren, bei denen Eltern die typische Frage von Verwandten und Bekannten nicht mit „ein Mädchen“ oder „ein Junge“ beantworten können. Denn nicht alle Neugeborenen kommen mit einem eindeutigen Geschlecht zur Welt. Um über Intergeschlechtlichkeit besser zu informieren, hat das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz zwei Flyer herausgegeben.

„In unserer Kultur werden Menschen, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind, wenig wahrgenommen. Bis vor kurzem konnten diese nicht einmal einen Geschlechtseintrag vornehmen lassen. Dabei gab es schon immer intergeschlechtliche Menschen. Diese haben das gleiche Recht auf Sichtbarkeit, Selbstbestimmung und Akzeptanz, wie alle Menschen“, sagt Familienministerin Anne Spiegel. „Es ist ein Skandal, dass in Deutschland noch immer kleine Babys eines Teils ihrer Geschlechtsorgane durch Operationen beraubt werden, nur weil sie nicht eindeutig Mädchen oder Junge sind. Diese Operationen gesunder Kinder endlich zu stoppen, ist mir ein Herzensanliegen. Die Ruhr‐Universität Bochum hat gerade eine Follow-Up-Studie zur „Häufigkeit normangleichender Operationen `uneindeutiger` Genitalien im Kindesalter“ herausgebracht und das Ergebnis ist ernüchternd: im Vergleich zu der ersten Studie 2016 ist kein Rückgang der Operationen zu verzeichnen. Unter den körperlichen und psychischen Folgen einer solchen Operation leiden viele Betroffene ihr Leben lang.“

Der Flyer „Was ist es denn? Ihr intergeschlechtliches Kind“ richtet sich an Eltern und will dazu beitragen, intergeschlechtliche Kinder vor medizinisch nicht notwendigen Operationen zu schützen. Er ermutigt Eltern, gelassen zu bleiben und ihrem Kind die Zeit zu geben, seine geschlechtliche Identität selbstbestimmt zu entwickeln. Mit dem zweiten Flyer „Alle sind willkommen. Akzeptanz von intergeschlechtlichen Kindern und ihren Familien“ werden die Kinder-, Jugend- und Familieneinrichtungen informiert und aufgerufen, Offenheit und Akzeptanz für alle Menschen zu fördern, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und Körperlichkeit.

Beide Flyer enthalten Informationen über Intergeschlechtlichkeit, die Anzahl intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland, ihre Persönlichkeitsrechte und ihren Diskriminierungsschutz. Sie vermitteln Kontakte zu Ansprechpersonen, die Fragen zu Intergeschlechtlichkeit und rund um die Themen geschlechtliche Vielfalt und Geschlechtsidentität beantworten sowie Fortbildungen anbieten.

Die Veröffentlichung der Flyer ist Teil der Umsetzung  des Landesaktionsplans „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ und der Initiative „Familie – ein starkes Stück“.

Die Flyer können von der Homepage www.regenbogen.rlp.de heruntergeladen oder in gedruckter Form über das Ministerium bestellt werden unter: mffjiv.rlp.de/de/service/publikationen/.

Hintergrund: 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Oktober 2017 in seinem Beschluss erklärt, dass Persönlichkeitsrechte und Diskriminierungsschutz für alle Geschlechter gelten: Das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) schützt die geschlechtliche Identität auch jener Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 Satz 1) schützt nicht nur Männer und Frauen vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts, sondern auch Menschen, die sich nicht den Kategorien Mann oder Frau zuordnen.

Die Anzahl der Kinder in Deutschland mit Varianten der Geschlechtsentwicklung unterscheiden sich je nachdem, welche Erscheinungsformen gezählt werden. Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2017 von einer Häufigkeit von einem intergeschlechtlichen Kind pro 500 Neugeborene aus, was einer Anzahl von circa 160.000 intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland entspricht. Andere Zählweisen gehen von einem intergeschlechtlichen Kind pro 50 Neugeborene aus.


Kontakt und Beratung

Intersexuelle Menschen e. V. hat das Ziel, die Öffentlichkeit umfassend über Intersexualität zu informieren und Akzeptanz im öffentlichen Bewusstsein zu schaffen. Der Verband unterstützt und fördert die Selbsthilfe intersexueller Menschen und ihrer Angehörigen. www.im-ev.de, Telefon 04423 7084533

Eine wohnortnahe Elternberatung erhalten Ratsuchende über die bundesweite Inter* Peer Beratung für Eltern: peerberatung(at)im-ev.de

Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (Arbeitskreis Rheinland-Pfalz) hat sich zum Ziel gesetzt, der Stigmatisierung transidenter und intersexueller Menschen entgegenzuwirken und ihre Akzeptanz in der Gesellschaft zu fördern. Auf Wunsch berät und betreut sie Betroffene und Interessierte und stellt Ergänzungsausweise aus. www.dgti.org, Telefon 0151 75049494

QueerNet Rheinland-Pfalz e. V. - landesweites Netzwerk für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente und Intersexuelle - wirbt im Projekt „Familienvielfalt“ für Respekt und Akzeptanz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente und Intersexuelle. Landesweit und in vier Regionen stehen Ansprechpersonen zur Verfügung. www.queernet-rlp.de, Telefon 0170 3212217

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