Der Ministerrat beschloss heute, in der kommenden Bundesratssitzung am 12. Mai einen entsprechenden Entschließungsantrag einzubringen.
„Derzeit müssen transidente Menschen zwei unabhängige Gutachten vorlegen, bevor sie ihren Vornamen so ändern dürfen, dass er ihrem empfundenen Geschlecht entspricht. Wir möchten diese Begutachtungspflicht abschaffen, da sie für die betroffenen Menschen oft zum Spießrutenlauf wird, den sie als entwürdigend erleben. Ein neues Transsexuellengesetz sollte stattdessen den Willen der transidenten Person in den Mittelpunkt stellen“, fordert Anne Spiegel. In der Praxis bestätigen die Gutachten in 99% der Fälle die Transidentität. Auch dies belege, so Spiegel, dass diese Hürde eine unnötige Erschwernis ist.
Bislang sind die Voraussetzungen für eine Änderung des Vornamens sowie ggf. auch für eine äußere Geschlechtsumwandlung im Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 geregelt. „Das Transsexuellengesetz wurde seit seinem Inkrafttreten nicht reformiert, obwohl das Bundesverfassungsgericht weite Teile mittlerweile außer Kraft gesetzt hat. Hier muss die Bundesregierung endlich aktiv werden“, erklärt Ministerin Spiegel. Auch für die Verbesserung der Lebenssituation von intersexuellen Menschen sieht das Familienministerium Handlungsbedarf. „Noch immer werden medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt, obwohl der Deutsche Ethikrat dies bereits 2012 kritisiert hat“, so Ministerin Spiegel.
Transsexualität, Transgender oder Transidentität bezeichnet, wenn sich jemand nicht oder nicht ausschließlich dem biologisch angeborenen Geschlecht oder der Geschlechterrolle zugehörig fühlt, also z.B. mit einem männlichen Körper geboren wurde und sich als Mädchen bzw. Frau fühlt oder umgekehrt.