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Staatssekretär Janosch Littig: Am IDAHOBIT stehen wir gemeinsam für Vielfalt und Toleranz

Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) erinnert an den 17. Mai 1990, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten strich.

Staatssekretär Janosch Littig, der Landesbeauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität, betont: „Lesbische, schwule, bisexuelle, transidente, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen (LGBTIQ*) haben als gleichberechtigte Mitglieder unserer demokratischen Gesellschaft ein Recht auf rechtliche Gleichstellung und gesellschaftliche Akzeptanz. Gemeinsam machen wir uns in Rheinland-Pfalz am IDAHOBIT stark für Vielfalt und Toleranz."

Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes in diesem Jahr wird endlich ein lang verfolgtes Ziel erreicht werden: transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen können ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zukünftig einfacher ändern. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte bereits 2017 und 2018 Entschließungsanträge zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und dessen Ersetzung durch ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung in den Bundesrat eingebracht.

„Der Beschluss des Selbstbestimmungsgesetzes im Bundestag war ein Meilenstein für die Grund- und Menschenrechte. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich seit Jahren für diese Gesetzesänderung eingesetzt, um die Rechte queerer Menschen zu stärken. Am 17. Mai werden wir mit dem landesweiten Hissen der Regenbogenfahne wieder ein sichtbares Zeichen für die Akzeptanz von LGBTIQ* setzen. Gerne lade ich auch in diesem Jahr alle Behörden und Institutionen in Rheinland-Pfalz ein, sich gemeinsam mit der Landesregierung an dieser Aktion zu beteiligen", so Janosch Littig weiter.

Die Fotos der gehissten Regenbogenflaggen werden auch in diesem Jahr wieder auf der Homepage www.regenbogen.rlp.de veröffentlicht. Die Bilder bitten wir mit Nennung des Ortes und der Urheberschaft an regenbogen(at)mffki.rlp.de zu senden.

Hintergrund:

Am morgigen Freitag, den 17.05.2024, steht das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) im Bundesrat auf der Tagesordnung. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher machen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Die Änderung soll in Zukunft durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden können. Durch das SBGG wird das überholte Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Bislang war die Änderung des Geschlechtseintrags nur mit Einholung von zwei Sachverständigengutachten und einer gerichtlichen Entscheidung möglich, was langwierig und kostspielig ist. Regelungsinhalt des SBGG ist ausschließlich die Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags. Das SBGG regelt keine medizinischen Behandlungen.

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