Das Gesetz soll das bereits in Teilen für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ersetzen und am 1. November 2024 in Kraft treten. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat bereits 2017 und 2018 Entschließungsanträge zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und dessen Ersetzung durch ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung in den Bundesrat eingebracht.
„Mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ist für die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens kein Gerichtsverfahren und kein kostenintensives psychiatrisch-psychologisches Gutachten mehr notwendig“, sagte Littig, Landesbeauftragter für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität, weiter. Die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages im Geburtenregister wird zu einem reinen Verwaltungsverfahren, wie es mittlerweile auch in 15 anderen Staaten durch vergleichbare Gesetze geregelt ist.
Hintergrundinformationen
Das seit über 40 Jahre bestehende, aus medizinisch-psychologischer Sicht überholte Transsexuellengesetz ist vom Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen als verfassungswidrig eingeschätzt und außer Kraft gesetzt worden. Die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts bei der Geschlechterzuordnung durch die Bundesregierung in den vergangenen Jahren und die daraus folgenden hohen Hürden durch ein Gerichtsverfahren, zwei kostenpflichtige psychiatrisch-psychologische Gutachten und Alltagstests wurden von den Betroffenen als bevormundend, diskriminierend und entwürdigend empfunden.