„Viele trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen haben lange darauf gewartet, die Änderung ihres Vornamens oder Geschlechtseintrags beantragen zu können, ohne dass dafür ein Gerichtsverfahren samt kostenintensiven psychiatrisch-psychologischen Gutachten notwendig ist. Genau das ist ab heute möglich, denn das Selbstbestimmungsgesetz macht die Änderung des Vornamens oder des Geschlechtseintrags zu einem reinen Verwaltungsakt. Das Selbstbestimmungsgesetz beendet damit endlich eine von vielen Menschen als diskriminierend und entwürdigend empfundene Praxis“, erklärt Familienministerin Katharina Binz.
Bisher galt das seit über 40 Jahren bestehende und aus medizinisch-psychologischer Sicht überholte Transsexuellengesetz, das vom Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen als verfassungswidrig eingeschätzt und außer Kraft gesetzt wurde. Die hohen Hürden durch ein Gerichtsverfahren, zwei kostenpflichtige psychiatrisch-psychologische Gutachten und Alltagstests wurden von den Betroffenen als bevormundend, diskriminierend und entwürdigend empfunden.
Weitere Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz finden Sie hier:
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/queeres_leben/selbstbestimmung/faq_selbstbestimmung/faq_selbstbestimmung_node.html