Viele Glasfaseranbieter verlängern die Vertragslaufzeit, indem sie sie erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen lassen. Der Bau von Glasfaserleitungen kann aber länger als ein Jahr dauern. So verschiebt sich auch der mögliche Kündigungszeitpunkt immer weiter nach hinten.
Gegen diese Praxis klagte die Verbraucherzentrale NRW vor dem Hanseatischen OLG mit Erfolg: die Mindestlaufzeit darf erst ab Vertragsabschluss beginnen.
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