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Faltblatt informiert über Landesförderung der Familienerholung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt trotz der angespannten Finanzlage Familien mit niedrigen Einkommen auch weiterhin durch finanzielle Zuschüsse, wenn sie einen gemeinsamen Urlaub in einer Familienferienstätte verbringen oder familienfreundliche Ferienangebote in Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz nutzen. Hierfür hat das Familienministerium im Haushaltsentwurf 2014 800.000 € bereitgestellt.

„Urlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das gerade für Eltern und Kinder besonders wichtig ist. Tatsächlich aber fällt es vor allem jungen Familien mit mehre-ren Kindern und Alleinerziehenden schwer, gemeinsame Ferien mit der ganzen Familie zu machen. Hier wollen wir eine gezielte finanzielle Hilfe geben, damit vor allem diese Familien erreicht werden, die auf diese Unterstützung besonders angewiesen sind“, erklärt Familienministerin Irene Alt.

Um umfangreich über dieses Thema zu informieren, hat das Familienministerium  das Faltblatt „Familienerholung“ überarbeitet und neu aufgelegt. Dieses enthält de-taillierte Informationen über die Höhe des Landeszuschusses, die Einkommensgrenzen und weitere Bedingungen für die Förderung. Es ist erhältlich beim Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Familie, Kaiser-Friedrich-Str. 5a, 55116 Mainz oder kann online unter <link http:>www.mifkjf.rlp.de (unter Service, Publikationen „Familie“) bestellt werden.

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