| Frühe Hilfen

Familienministerin Katharina Binz begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, die Mittel für Frühe Hilfen dauerhaft anzuheben

Familienministerin Katharina Binz begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrats, mit der der Bundestag aufgefordert wird, ein Gesetz zur dauerhaften Anhebung der Bundesmittel für Frühen Hilfen auf den Weg zu bringen. Die Länderinitiative sieht vor, die Bundesmittel von aktuell 51 Millionen Euro jährlich bis zum Jahr 2025 auf 96 Millionen Euro anzuheben, der Bundestag muss dem allerdings noch zustimmen.

„Wir möchten, dass Familien in belastenden Lebenssituationen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Wir haben uns deshalb im Bundesrat dafür eingesetzt, dass die Bundesmittel für die Frühen Hilfen dauerhaft angehoben werden“, sagt Familienministerin Katharina Binz. 

Im Dezember 2019 wurde bereits eine ähnliche Länderinitiative vom Bundesrat beschlossen. Da diese nicht mehr vor Ende der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag behandelt wurde (Diskontinuität), musste ein neues Verfahren gestartet werden. Es ist nun am Bundestag, den neuen Gesetzesantrag zügig auf seine Agenda zu nehmen und zu beschließen, damit die Mittelerhöhung bald wirksam werden kann.
Gestiegene psychosoziale Belastungen der Eltern – unter anderem hervorgerufen durch die Belastungen der Corona-Pandemie – und ein Anstieg der Zahl der Kinder unter drei Jahren, haben in den vergangenen Jahren zu einem größeren Beratungsbedarf geführt. Die Unterstützungsstrukturen werden zudem durch steigende Personal- und Sachkosten belastet. „All das gilt es finanziell zu kompensieren, um die Arbeit der Unterstützungssysteme zu stärken, damit sie Familien mit Kindern unter drei Jahren auch zukünftig bestmöglich unterstützen können“, so Familienministerin Katharina Binz.  

Beispiele für Maßnahmen Früher Hilfen in Rheinland-Pfalz sind der Einsatz von Familienhebammen an den rheinland-pfälzischen Geburtskliniken im Rahmen des Programms „Guter Start ins Kinderleben“, die aufsuchende Unterstützung und Beratung durch Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende im häuslichen Umfeld der Familien sowie niedrigschwellige Angebote für Familien in belasteten Lebenssituationen wie beispielsweise Babytreffs, Elternkurse oder Elternsprechstunden.

Hintergrund:
Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme für Schwangere und Eltern von Kindern unter drei Jahren in belasteten Lebenssituationen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagsnaher Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. 

Das Land Rheinland-Pfalz hat den Gesetzesantrag des Landes Thüringen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)“ als Mitantragsteller unterstützt.
 

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