In den vergangenen zehn Jahren hat die Landesantidiskriminierungsstelle 844 Fälle bearbeitet. In rund der Hälfte der Fälle (396) lag eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vor.
„Die Fälle, in denen Diskriminierungserfahrungen bei der Landesantidiskriminierungsstelle aktenkundig werden, bilden nur einen kleinen Ausschnitt der Realität ab. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches größer sein. Die Erfahrungen mit der Antidiskriminierungsstelle zeigen uns jedoch deutlich, wie wichtig es ist, Diskriminierung weiter entschlossen entgegenzutreten. Dazu braucht es ergänzende landesgesetzliche Regelungen.“ Ein entsprechendes Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt, das in dieser Legislaturperiode dem Landtag vorgelegt werden soll, ist in Vorbereitung.
Weitere Informationen: www.antidiskriminierungsstelle.rlp.de & https://www.charta-der-vielfalt.de/aktivitaeten/deutscher-diversity-tag/